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Beschaffung der Möblierung inkl. Konzeptionierung, Lieferung und Montage für die „Marktplätze“ zur Differenzierung und Gruppenarbeit des Erweiterungsbaus des Gymnasiums Kirchseeon.
Landkreis Ebersberg · Ebersberg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeschaffung der Möblierung inkl. Konzeptionierung, Lieferung und Montage für die „Marktplätze“ zur Differenzierung und Gruppenarbeit des Erweiterungsbaus des Gymnasiums Kirchseeon.🏆 VisionPoint GmbH · Röckingen
- VisionPoint GmbH · Röckingen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: VisionPoint GmbH . Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Beschaffung der Möblierung inkl. Konzeptionierung, Lieferung und Montage für die „Marktplätze“ zur Differenzierung und Gruppenarbeit des Erweiterungsbaus des Gymnasiums Kirchseeon.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 0,6 %
4.2.4 Wertungskriterium Möblierungskonzept Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot das ausgearbeitete Möblierungskonzept einzureichen. Die formellen und inhaltlichen Anforderungen an das Möblierungskonzept sowie der diesbezügliche Bewertungsmaßstab sind nachfolgend dargestellt. 4.2.4.1 Anforderungen an das Möblierungskonzept Das Möblierungskonzept – soll unter Berücksichtigung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung und dessen Anlagen erstellt werden und eine schlüssige, plausible Darstellung enthalten, wie der Bieter im Zuschlagsfall sicherstellt, dass die ausschreibungsgegenständlichen Marktplätze die geforderten Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllen und die nachfolgenden Ziele einhalten und für die Differenzierung, Gruppen- und Einzelarbeiten geeignet sind. Dazu hat der Bieter ein schriftliches Konzept mit Bildern und Erläuterungen der einzelnen Funktionen der Möbel sowie einer von ihm geplanten Darstellung der Marktplätze (Grundrisse und Ansichten sowie eine 3-D Planung jeweils für das EG sowie das 1. OG und 2. OG) vorzulegen. Ziele: Während des Schultages sind wichtige Aktivitäten wie die Arbeit mit Unterrichtsmaterialien in größeren und kleineren Gruppen, die Präsentation und Reflexion von Arbeitsergebnissen, die Einzelarbeit an zuvor festgelegten Aufgaben, die Arbeit in Kleingruppen, Vorträge und themenspezifische Einführungen in verschiedene Unterrichtsphasen, das Spielen und Bewegen, das Singen und Musizieren, das Lesen und Ausruhen sowie eventuell das gemeinsame Essen in kleinen und größeren Gruppen. Daher wird eine möglichst hohe Flexibilität und Variabilität der Möbel erwartet, um den Unterricht in der Differenzierung und in Gruppenarbeiten schnell und unkompliziert gestalten zu können. Zudem sollen die Möbel von Schülern ab der 5. Jahrgangsstufe und den Lehrern bewegt und genutzt werden können. Die höhenverstellbaren Möbel von der 5. bis zur 13. Jahrgangsstufe müssen flexibel eingesetzt und auch für barrierefreien Unterricht genutzt werden können. Das Möblierungskonzept soll insbesondere folgende Anforderungen nachvollziehbar darstellen: Anforderung: Multifunktionale Nutzung, Schülerorientiertes Design, Platzorientiertes Organisieren der Sitz- und Schreibmöbel, Platzorientiertes Organisieren des Präsentationspodests, Bodenschonung, Reinigungsfreundliche Oberflächen, Nachbestellung und Ersatzteile (Ergänzung und Reparatur), 4.2.4.2 Bewertungsmaßstab für das Möblierungskonzept Werden die unter 4.2.4.1 genannten Anforderungen und Ziele nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Bewertung des Konzepts erfolgt nach dem nachfolgend dargestellten Maßstab; dabei erfolgt auch eine vergleichende Betrachtung der Konzepte der einzelnen Bieter. Die Bewertung erfolgt auch mittels vergleichender Betrachtung der Konzepte der einzelnen Bieter. Hinweis: Bei der Addition der einzelnen Anforderungen und daraus folgenden Bewertung des Möblierungskonzepts mit insgesamt 0 Punkten erfolgt der Ausschluss des Angebots!
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Preis 0,3 %
Dabei entspricht die Wertungssumme dem Bruttogesamtpreis des Preisblatts [Anlage A06]. Wichtiger Hinweis: Als Kostenobergrenze der Wertungssumme werden max. 150.000,00 € (brutto) vorgegeben. Nur wenn diese Kostenobergrenze eingehalten wird, werden die Preispunkte wie oben dargestellt vergeben. Angebote, die die Kostenobergrenze von 150.000,00 € (brutto) überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
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Qualität 0,1 %
4.2.3 Wertungskriterium Farbkonzept Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot das ausgearbeitete Farbkonzept einzureichen. Die formellen und inhaltlichen Anforderungen an das Farbkonzept sowie der diesbezügliche Bewertungsmaßstab sind nachfolgend dargestellt. 4.2.3.1 Anforderungen an das Farbkonzept Das Farbkonzept – soll unter Berücksichtigung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung für den jeweiligen Bestandteil der einzelnen Möbelstücke (beispielsweise Oberflächen, Möbelbeine, Rollen, Griffe, Nähte etc.) erstellt werden und eine schlüssige, plausible Darstellung anhand von Bildern und Erläuterungen enthalten, wie der Bieter im Zuschlagsfall sicherstellt, dass die ausschreibungsgegenständlichen Marktplätze ein stimmiges Bild in den Fluren abgeben und den Vorgaben des Farbkonzepts aus den Anlage A01.2 und A01.3 entsprechen. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass auch eine Möblierung mit komplett weißen oder schwarzen Möbeln nicht dem geforderten Farbkonzept entspricht. 4.2.3.2 Bewertungsmaßstab des Farbkonzepts Werden die Anforderungen an das Farbkonzept der jeweiligen Bestandteile der Möbelstücke (beispielsweise Oberflächen, Möbelbeine, Rollen, Griffe, Nähte etc.) nicht erfüllt, wird das Angebot mit 0 Punkten bewertet und von der Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung des Farbkonzepts erfolgt gesamthaft ohne Bildung von Unterkriterien nach dem unter Ziffer 4.2.3.2 in den Bewerbungsbedingungen dargestellten Maßstab; dabei erfolgt auch eine vergleichende Betrachtung der Farbkonzepte der einzelnen Bieter
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer VisionPoint GmbH1 Veröffentlichung
- 02.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 298 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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