AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a3d06cf7-4048-4a22-b889-a9833d45a996) · Abgerufen am 20.10.2026 15:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a3d06cf7-4048-4a22-b889-a9833d45a996/

Vergabe von Postdienstleistungen (Standardpost)

Notice-ID: a3d06cf7-4048-4a22-b889-a9833d45a996 · Procedure-ID: 08b057b8-453c-4b2a-ac14-7e3455ba67be

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation, Ingelheim
Veröffentlicht
27.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64100000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rahmen-Maximum
1 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat, die Dienstleistung „Postdienstleistung“ gem. § 3 Nr. 15 PostG vergeben. Grundlage sind die Verfahrensbestimmungen der Vergabeverordnung (VgV), die Ausführungsbestimmungen der VOL/B und die beiliegenden Vergabeunterlagen. Folgende Gebietslose werden gebildet: - Los 1: Beförderung von regionalen Briefsendungen inkl. Einschreibesendungen (Leitregion 55) - Los 2: Beförderung von überregionalen Briefsendungen inkl. Einschreibesendungen (außerhalb Leitregion 55)

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Postcon Konsolidierungs GmbH
Vertragsabschluss
26.08.2026
Zuschlagsentscheidung
12.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).