Rahmenvereinbarung - Pflege der Außenanlagen in Gorleben
Rahmen 450.000 €
🏆 Forst- und Landschaftsbau GmbH · Arendsee
Auftragnehmer
Forst- und Landschaftsbau GmbH · Arendsee
Auftragsvolumen (Rahmen)450.000 €
Eingegangene Angebote2
Zuschlagsdatum25.03.2025
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die zu vergebenen Leistungen umfassen die ganzjährige Pflege sämtlicher auf dem Grundstück befindlicher
Pflanz- und Beetflächen,
Wasserflächen,
Rasen-, Wiesenflächen und Seitenstreifen der Zufahrtsstraßen,
Hecken, Büsche und Bäume,
Reinigung der Zufahrtsstraßen und Straßen auf dem Betriebsgelände,
Reinigung der Fußwege, Gossen und befestigte Plätze, Spritzschutzbereiche an Gebäuden,
Beseitigung von Jakobskreuzkraut auf den Flächen der Schafbeweidung,
jährlich einmalige Reinigung der Haldenwasserrückhaltebecken nach terminlicher Abstimmung und
Ausbesserungsarbeiten an Straßen, Wegen und Plätzen
Das Betriebsgelände des Bergwerkes hat eine Größe von 296.160 m². Hinzu kommt die Fläche der Salzhalde einschließlich der Haldenwasserrückhaltebecken mit einer Größe von 114.000 m² sowie die entsprechenden Zufahrtsstraßen.
Es wird beabsichtigt die Rahmenvereinbarung über 24 Monate abzuschließen.
Änderungen am Verfahren
1 Aktualisierung
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Laufzeit endet am 31.03.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Rahmenvereinbarung - Pflege der Außenanlagen in Gorleben
Preisnach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Anwendung folgender Kriterien und Gewichtung erteilt: 100% Preis.
Das Zuschlagskriterium "Preis" berücksichtigt den Angebotspreis des Leistungsverzeichnisses als Gesamtpreis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Auftragnehmer (3)Forst- und Landschaftsbau GmbH · Bietergemeinschaft TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Orano GmbH, NUKEM Technologies Service GmbH, Brenk Systemplanung GmbH, vertreten durch TÜV Rheinland Industrie Service GmbH · TÜV SÜD Industrie Service GmbH
1 Veröffentlichung
03.04.2025
Original-Veröffentlichung · in TED EU + oevaktuell
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Historischer Durchschnitt aus 204.404 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen92%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 21.378 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: