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Arbeitgeberkommunikation Content
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin · Berlin · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Bietergemeinschaft, vertreten durch muehlhausmoers corporate communications GmbH →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaf… beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
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Die AOK informiert regelmäßig Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bzw. deren Personalverantwortliche, Entscheidende und Sachbearbeitende sowie als weitere Zielgruppe Steuerberatende über folgende Themenschwerpunkte: - sozialversicherungsrechtliche Fachthemen mit Relevanz für Arbeitgeber (siehe aok.de/fk) - Arbeits- und Steuerrecht mit Sozialversicherungsbezug - Betriebliche Gesundheitsförderung/Betriebliches Gesundheitsmanagement (im Folgenden auch BGF/BGM) - Gesundheitsthemen Arbeitgeber sind wichtige Geschäftspartner für die AOK, da sie zur Hälfte den Krankenversicherungsbeitrag ihrer Arbeitnehmer tragen und Melde- und Beitragspflichten in der Sozialversicherung wahrnehmen. Nach § 13 SGB I haben die AOKs eine gesetzliche Informationspflicht. Die Arbeitgeberkommunikation ist dabei von entscheidender Bedeutung.
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KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird ein Dienstleister für die Arbeitgeberkommunikation des AOK-Bundesverbandes.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2031
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–4 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Bundesrepublik Deutschland.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Soweit vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Teilnahmefrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrages, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3.000.000 Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis Bewerber-/Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
(3) Darstellung der Zusammenarbeit a) Organigramm b) Agenturteam-Expertise Sozialversicherungsrecht c) Agenturteam-Expertise Betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Gesundheitsmanagement d) Redaktionsprozess e) Zusammenarbeit und Team-Performance
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angabe von Referenzen (mind. eine Referenz pro Handlungsfeld) über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Tag der Teilnahmefrist) erbracht wurden und die nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Das Beratungsende eines Referenzprojektes darf nicht vor August 2022 liegen. Es ist zwingend nachzuweisen, dass an jedem Referenzprojekt mindestens eins der Kernteam-Mitglieder mitgearbeitet hat. Es ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu jedem der vier vorgegeben Handlungsfelder vorzulegen: - Handlungsfeld 1: "Webportal" - Handlungsfeld 2: "Online-Seminare/Online-Trainings" - Handlungsfeld 3: "Print-Magazin" - Handlungsfeld 4: "Newsletter" (a) Hinweis Bewerber-/Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsverleiher mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
(1) Benennung Kernteam Es ist ein Kernteam namentlich zu benennen, welches für die Leistungserbringung des Bewerbers/Bieters vorgesehen ist. Die im Teilnahmeantrag benannten Personen für das Kernteam dürfen nur mit Einwilligung der Auftraggeberinnen durch gleichwertig qualifizierte Personen ausgewechselt werden! Eine Person darf nur maximal eine Position begleiten (keine Doppel- oder Mehrfachfunktionen). Die in den Anforderungen an die jeweiligen Profile geforderten Erfahrungen und Kenntnisse sind jeweils als mehrjährige Erfahrung/Kenntnisse (= mindestens zweijährig) zu verstehen. Das Kernteam besteht aus: a) Kernteam-Leitung Beratung b) Kernteam-Leitung Strategie/Content-Strategie/Content-Architektur Strategie c) Kernteam-Fachverantwortliche Person Projektmanagement d) Kernteam-Fachverantwortliche Person SEO e) Kernteam-Fachverantwortliche Person Kreation Text/Redaktion/Themen/Chefredaktion f) Kernteam-Fachverantwortliche Person Kreation Art/Grafik/Design g) Kernteam-Fachverantwortliche Person Online-Marketing/Social Media h) Kernteam-Fachverantwortliche Person Print-Erstellung und -Bereitstellung i) Kernteam-Fachverantwortliche Person Seminare/Online Trainings/Podcasts j) Kernteam-Fachverantwortliche Person Accounting/Controlling
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
(2) Fachliche Qualifikation Kernteam Anhand von Lebensläufen ist die berufliche Befähigung und fachliche Qualifikation der Mitglieder des Kernteams darzustellen. Dabei sind die für das jeweilige Profil erforderlichen Anforderungen an die Erfahrung vorzuweisen. Die Lebensläufe müssen so verfasst sein, dass aus Ihnen nachvollziehbar hervorgeht: - Berufsausbildung o Ausbildung und/oder o Studium und/oder o Volontariat und/oder o Traineeprogramm und/oder o vergleichbare Aus- oder Weiterbildung - Berufs- und Projekterfahrung im Bereich komplexer und schwer erklärbarer Produkte und Dienstleistungen (inkl. Nennung von Kunde/Auftraggeber und Aufgaben), vorzugs-weise: o journalistische Kompetenz und Expertise und/oder o im Bereich Kommunikation mit B2B-Fachzielgruppen und/oder o in den Bereichen Sozialversicherungsrecht und angrenzende Rechtsgebiete so-wie Betriebliche Gesundheitsförderung/Betriebliches Gesundheitsmanagement und/oder o in der gesetzlichen Krankenversicherung und/oder o im Gesundheitswesen und/oder o in der privaten Versicherungswirtschaft - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 26.250.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 02.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 04.08.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 244 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (4) Bietergemeinschaft, vertreten durch muehlhausmoers corporate communications GmbH · Mitglied der Bietergemeinschaft: chemmedia AG · Mitglied der Bietergemeinschaft: mindbox GmbH · Mitglied der Bietergemeinschaft: Zebra Group GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 291 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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