Mit dem Angebot einzureichen gem. Eigenerklärung zur Eignung Teil IV:
Angaben über mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers.
Mindestanforderungen:
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt (s. Eigenerklärung zur Eignung):
Als vergleichbar werden Referenzen erachtet, welche die Bereitstellung von Brückenuntersichtgeräten inklusive Bedienpersonal betrifft.
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Bei einer Bietergemeinschaft müssen die geforderten Referenzleistungen insgesamt erbracht werden. Jedes Unternehmen gibt nur zu denjenigen Referenzleistungen Daten an, die es selbst zur Erfüllung der erforderlichen Referenzleistungen beiträgt. Werden erforderliche Referenzleistungen durch einen Unterauftragnehmer beigebracht, ist von diesem die Abgabe der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" erforderlich.
Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen siehe Hinweis unter Weitere Bedingungen zur Qualifizierung, Zusätzliche Information (BT-772) Ziffer 1.
Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot zusätzliche Referenznachweise einzureichen, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen.