AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.05.2026 21:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a7b98d24-18b4-4d6b-9c9a-74fb3dedd2e5/

Vergabe von Sicherungsleistungen

Notice-ID: a7b98d24-18b4-4d6b-9c9a-74fb3dedd2e5 · Procedure-ID: c99d8eb6-0928-4afc-9784-69c5f66a6490

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Stammdaten

Auftraggeber
Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg
Veröffentlicht
09.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
5.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es ist beabsichtigt die nachfolgend benannte Leistung für das Haus der Bayerischen Geschichte zu vergeben. Leistungsort ist Haus der Bayerischen Geschichte – Museum und Bavariathek, Donaumarkt 1, 93047 Regensburg. Der Leistungszeitraum ist vom 01.12.2025 (0:00 Uhr) bis einschließlich zum 01.12.2031 (24:00 Uhr). Es handelt sich um die Sicherungsdienstleistung Überwachung Museum und Pforte Bavariathek. Die Sicherungsdienstleistungen beinhalten Separatdienste im Museum für die Dauerausstellung sowie Sonderausstellungen und Pfortendienste in der Bavariathek. Nähere Informationen sind in der Anlage 14-VgV-ANG Leistungsbeschreibung enthalten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
01.12.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
19 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).