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Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung -B38 Ortsumgehung Groß-Bieberau- -B38 Ortsumgehung Groß-Bieberau- Planung Verkehrsanlagen LPH3 – LPH5 § 47 HOAI
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg · Darmstadt · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung sucht für die Maßnahme B 38 Ortsumgehung Groß-Bieberau ein Büro für die Planung der Verkehrsanlagen LPH3 bis LPH5 § 47 HOAI. Die Ortsumgehung von Groß-Bieberau ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf aufgeführt. Gegenwärtig führt die Ortsdurchfahrt der B 38 in Groß- Bieberau auf 2,2 km Länge durch die Stadtmitte. Nach der bereits erfolgten Linienbestätigung (Abschluss Leistungsphase 2 „Voruntersuchung“) durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll das Planungsprojekt nun weiter geplant werden gemäß den Leistungsphasen 3 bis 5 Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß HOAI. Der Verkehrsanlagenplaner begleitet das Projekt bis zum Planfeststellungsbeschlusses und führt die Ausführungsplanung (LPH 5) anschließend bis zur für die bauliche Umsetzung erforderlichen Detaillierung weiter. Die Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt deutlich entlasten und damit die Verkehrssicherheit in der Ortslage verbessert sowie die vorhandene Lärm- und Abgasbelastung der Anwohner reduzieren.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Planung der Ortsumgehung Groß-Bieberau, Leistungsphasen 3-5 nach HOAI.
- Geschätzter Auftragswert: 1.314.800 EUR.
- Auftraggeber ist der Landkreis Darmstadt-Dieburg.
- Erfahrung in der Planung von Verkehrsanlagen gemäß HOAI ist erforderlich.
Gesucht wird die Planung von Verkehrsanlagen für die Ortsumgehung Groß-Bieberau (Leistungsphasen 3-5 nach HOAI).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
1 Preis: Gesamtangebotspreis brutto, Gewichtung: 30 % Kriterium: Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs gem. 1-12-Formblatt Honorarangebot
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Qualität nach Wichtigkeit
2 Organisation des Projektteams: 20 % 3 Berufliche Qualifikation des Projektteams: 10 % 4 Abwicklung und Erfahrung: 40 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbare Bescheinigung bei Unternehmen mit Sitz im Ausland; Mindestanforderung: nicht älter als 6 Wochen (Ausdruck von www.handelsregister.de genügt); auch für Nachunternehmen bei Eignungsleihe bzw. für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft Angabe erfolgt durch Übergabe eines separaten Dokumentes durch den Bewerber. Diese Angaben fließen ein in die Bewertung anhand der Auswahlkriterien. Es werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung gemäß §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB ist für jedes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft gesondert zu erklären. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; die Vergabestelle behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung gemäß § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern über die bei konkreten Kriterien bereits benannten Unterlagen die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Formblatt Teilnahmeantrag - Verpflichtungserklärung Tariftreue-Mindestlohn (sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregisterhinterlegt) - Eigenerklärung EU- Russland-Sanktionen bei der Vergabe - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags als Bewerbergemeinschaft: Formblatt „Bewerbergemeinschaft" - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags mit Nachunternehmerleistungen bei Eignungsleihe: Formblatt „Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe", im Falle der Eignungsleihe zusätzlich das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" -Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats — Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage des Formblatts 124 Eigenerklärung Eignungskriterien für den Zugang zur nächsten Stufe Nach erfolgter Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorab beschriebenen Eignungskriterien werden maximal 3 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Soweit mehr als 3 Bewerber geeignet sind, werden die 3 Bewerber mit der höchsten Bewertungspunktzahl ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes zugelassen, bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Alle anderen Bewerber werden im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Eignungskriterien und Gewichtung: Kriterium Gewichtung 1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 10 % 1.1 Angaben der Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl 10% 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 15 % 2.1 Angabe über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz 15 % 3. Fachliche Eignung - Referenzbogen 75 % 3.1 Objektplanung Verkehrsanlagen: Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 Gewichtung pro Referenz: je 25 % (Übergabe und Wertung erfolgt anhand 1-09 Referenzbogen) 3.1.1 Mindestanforderungen (70%) 3.1.2 Projekt mit Tätigkeit Bürgerbeteiligung (30%) Eine nähere Beschreibung zur Bewertung (Bewertungsmaßstäbe und Erläuterungen) findet sich im Dokument „1-10 Auswahlkriterien _Bewerbungsphase“. In der 2. Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit den am Ende der Phase 1 ausgewählten Bewerbern weitergeführt. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote ab. Diese werden anhand der festgelegten Zuschlagskriterien bewertet. Es sei darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vorbehält, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits verbindlich. Der Auftraggeber wird daher bereits die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien für Phase 2 bewerten. Sollte Verhandlungsbedarf bestehen und daher der Zuschlag nicht bereits auf ein Erstangebot erteilt werden, wird der Auftraggeber anschließend über die Erstangebote mit den Bietern verhandeln und diese sodann zur Abgabe finaler Angebote auffordern. Diese Angebote werden wiederum anhand der Zuschlagskriterien bewertet.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Im Auftragsfall muss durch eine Haftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. EUR, mit mindestens doppelter Maximierung pro Jahr nachgewiesen werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist mit dem Angebot eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Eigenerklärung erfolgt gem.1-02-Teilnahmeantrag. Diese Angaben fließen ein in die Bewertung anhand der Auswahlkriterien.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Angabe erfolgt innerhalb 1-02 Teilnahmeantrag. Diese Angaben fließen ein in die Bewertung anhand der Auswahlkriterien.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von 3 Referenzen im Referenzbogen Die Referenzen müssen folgende Projektanforderungen erfüllen: • Es sind dargestellt der Beschreibung und Bezeichnung des Leistungsumfangs, Ausführungszeitraum, Name und Anschrift des Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bei Bedarf nachfordern) • Objektplanung Verkehrsplanung § 47 HOAI, mindestens zwei Leistungsphasen der LPH3 bis LPH5 vollständig erbracht. • Anrechenbare Herstellkosten (AHK) € netto > 10 Mio. € • Mindesthonorarzone II oder höher • Planung / Umplanung einer Ortsumgehung im Zuge einer Bundes- oder Landesstraße • Abschluss der erbrachten Leistung nach 01.01.2018 (Angabe des Leistungszeitraums und des eigenen Leistungsanteils im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Tätigkeit als Unterauftragnehmer). Diese Angaben fließen ein in die Bewertung anhand der Auswahlkriterien. Hinweis: Wird eine der o.g. Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird die genannte Referenz insgesamt mit „0“ bewertet. Es müssen mindestens 2 wertbare Referenzen vorliegen. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig.
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Durchschnittliche Personalstärke
Angaben der Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens jeweils für die Jahre 2025, 2024 und 2023 in Bezug auf den Tätigkeitsbereich der geforderten Leistung. Angabe erfolgt innerhalb 1-02 Teilnahmeantrag. Diese Angaben fließen ein in die Bewertung anhand der Auswahlkriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.314.800 €1 Veröffentlichung
- Frist 27.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.206 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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