AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung -B38 Ortsumgehung Groß-Bieberau- -B38 Ortsumgehung Groß-Bieberau- Planung Verkehrsanlagen LPH3 – LPH5 § 47 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Darmstadt
- Veröffentlicht
- 26.04.2026
- Frist (Submission)
- 27.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 1.314.800 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung sucht für die Maßnahme B 38 Ortsumgehung Groß-Bieberau ein Büro für die Planung der Verkehrsanlagen LPH3 bis LPH5 § 47 HOAI. Die Ortsumgehung von Groß-Bieberau ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf aufgeführt. Gegenwärtig führt die Ortsdurchfahrt der B 38 in Groß- Bieberau auf 2,2 km Länge durch die Stadtmitte. Nach der bereits erfolgten Linienbestätigung (Abschluss Leistungsphase 2 „Voruntersuchung“) durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll das Planungsprojekt nun weiter geplant werden gemäß den Leistungsphasen 3 bis 5 Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß HOAI. Der Verkehrsanlagenplaner begleitet das Projekt bis zum Planfeststellungsbeschlusses und führt die Ausführungsplanung (LPH 5) anschließend bis zur für die bauliche Umsetzung erforderlichen Detaillierung weiter. Die Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt deutlich entlasten und damit die Verkehrssicherheit in der Ortslage verbessert sowie die vorhandene Lärm- und Abgasbelastung der Anwohner reduzieren.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.11.2026
- Ende
- 30.06.2033
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.05.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.