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Erweiterung, Umbau und Sanierung der ehemaligen Stadthalle in Windsbach zu einem Forum für Musik und Begegnung sowie Neuordnung des Umfelds
Stadt Windsbach · Windsbach · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Auswahl- und Losverfahren. "Windsbach klingt und lebt I Ein Haus für Musik und Miteinander, Erweiterung, Umbau und Sanierung der ehemaligen Stadthalle zu einem Forum für Musik und Begegnung sowie Neuordnung des Umfelds" --- Dem Wettbewerb schließt sich ein Verhandlungsverfahren nach der Vergabeordnung VgV an. --- Die Stadt Windsbach beabsichtigt, die bestehende Stadthalle sowie das Raum- und Nutzungsangebot den geänderten Anforderungen als Haus für Musik und Miteinander neu auszurichten. Das Bestandsgebäude soll in baulicher, technischer und energetischer Hinsicht modernisiert werden. Die bestehende Stadthalle in Windsbach war und ist von zentraler Bedeutung für das gesellschaftliche und kulturelle Leben in Windsbach und die Region. Neben der Freiflächengestaltung des Außenbereichs im direkten Umgriff des neuen Forums für Musik und Begegnung sind die Freiflächen im weiteren Umfeld neu zu ordnen und mit geeigneten Nutzungen zu belegen. Das Verfahren wird im Rahmen der Städtebauförderung durch den Bund und den Freistaat gefördert. --- Wettbewerbsgegenstand ist die hochbauliche Planung des Hauses für Musik und Miteinander mit der dazugehörigen Freianlagenplanung im Umgriff des Gebäudes sowie die städtebaulich-freiraumplanerische Neuordnung der Flächen des Umfelds. --- Der gesamte Wettbewerbsumgriff hat eine Größe Von insgesamt ca. 2,2 ha. --- Das Gesamtbudget für das Projekt "Ein Haus für Musik und Miteinander" beträgt maximal 9,1 Mio. Euro brutto für die Kostengruppen 200 bis 700.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Es handelt sich um einen nicht offenen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren, der in ein Verhandlungsverfahren nach VgV mündet.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
15–15 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
ANGABEN ZUM AN DEN WETTBEWERB ANSCHLIESSENDEN VERHANDLUNGSVERFAHREN: Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Ausloberin wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit 40 % gewichtet. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Bewerbergemeinschaften aus dem Wettbewerb treten in diesem Rahmen als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht erweitert werden. Es gelten grundsätzlich die Ausschlussgründe nach VgV und GWB. --- EIGNUNGSKRITERIEN: Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen die Bieter oder Bietergemeinschaften nach Abschluss des Wettbewerbs das Vorliegen der nachfolgenden Eignungskriterien auf entsprechende Aufforderung der Ausloberin nachweisen. Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die die geforderten Eignungskriterien nicht nachweisen können oder nicht fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe entsprechend VgV § 47 wird hingewiesen. Alle nachfolgend aufgelisteten Eignungskriterien sind nachzuweisen: --- (1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Aufgabe, der Gegenstand des Wettbewerbs ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der Gesamtjahresumsatz muss mindestens 360.000 € (Architektur) und mindestens 80.000 € (Landschaftsarchitektur) pro Jahr betragen. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens 2.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schäden (Architektur) und mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und 500.000 € für sonstige Schäden (Landschaftsarchitektur) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherungsunternehmens muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. --- (2)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV): Namentliche Nennung von mindestens 3 technischen Mitarbeitern einschließlich Büroinhaber/Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Architektur (Dipl.-Ing., Master an einer Universität oder (Fach)-Hochschule oder vergleichbarer Abschluss). Namentliche Nennung von mindestens 1 technischen Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber/Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Landschaftsarchitektur (Dipl.-Ing., Master an einer Universität oder (Fach)-Hochschule oder vergleichbarer Abschluss). Erklärung zur Berufserfahrung (Architektur und Landschaftsarchitektur des Projektleiters/der Projektleiter; Mindestkriterium: 9 Jahre (für Projektleiter) und 5 Jahre (für Stellvertretung) Berufserfahrung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Das Verfahren wird durchgeführt als einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb mit maximal 15 Teilnehmern und vorgeschaltetem Auswahl- und Losverfahren. --- Teilnahmeberechtigt sind Architekten (federführend) in einer Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Weitere Fachplaner können als Fachberater hinzugezogen werden. Führt ein Teilnehmer beide genannten Berufsbezeichnungen (alleine oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern), ist er auch alleine teilnahmeberechtigt. Entscheidend ist, dass die Berufsbezeichnungen Architekt und Landschaftsarchitekt abgedeckt werden. --- Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. --- Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige: - natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht. - juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. - Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften, bei welchen mindestens ein Mitglied die Anforderung erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. --- Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete „Erklärung Bewerbergemeinschaft“ (siehe Teilnahmeantrag) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitgliedergegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. --- Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen: nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen; nicht ausgefülltes oder unvollständig ausgefülltes Bewerbungsformular; Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Bewerber führen zum Ausscheiden sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren; Fehlende oder ungültige Nachweise; unvollständige Bewerbungen; nicht deutschsprachige Nachweise ohne Übersetzung. --- Ausschlussgründe: Die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft geben eine Eigenerklärung ab (als Teil des Teilnahmeantrags) ab, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (2) RPW und nach § 123 und § 124 GWB gegen vorliegen; dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen; dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV und kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV vorliegt; dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis zweier Referenzen wie folgt beschrieben: --- (1) Nachweis eines hochbaulichen Projekts mit den folgenden Mindestanforderungen: Einordnung in Honorarzone III für Gebäude gemäß § 34 HOAI, Nettobaukosten (Kostengruppe 300 und 400) mind. 3 Mio. €, Realisierung (Neubau oder Erweiterung mit Sanierung) und Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem 30. Juni 2016 und die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Der Bewerber hatte die Projektleitung mindestens für die Leistungsphasen 2 bis 8 inne. Es kann auch ein Projekt eingereicht werden, das als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurde, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. --- (2) Nachweis einer Freianlagenplanung mit den folgenden Mindestanforderungen: Erbringung der Leistungsphasen nach § 39 HOAI 2 bis 8, Einordnung in Honorarzone III, Nettobaukosten (KG 500) 200.000 €, Fertigstellung (= Abschluss LPH 8) nach dem 30. Juni 2016 und die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Der Bewerber hatte die Projektleitung mindestens für die Leistungsphasen 2 bis 8 inne. Es kann auch ein Projekt eingereicht werden, das als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurde, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. --- Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder verantwortliche Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Die Bewertung der Referenzen erfolgt ausschließlich anhand der Angaben auf den einzureichenden Formblättern. Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 17 Tage
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 30.000 €2 Veröffentlichungen
- 28.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 27.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.971 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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