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Stadt Garbsen Aufbaus und Betriebs einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Stadt Garbsen · Garbsen · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Die Stadt Garbsen (nachfolgend: Konzessionsgeber) beabsichtigt, den Aufbau und Betrieb einer Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit einem Elektro-Antrieb auf ausgewählten Flächen der Stadt zu vergeben. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Errichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung. Die Ladeeinrichtungen müssen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Die Stadt Garbsen vergibt eine Konzession für Aufbau und Betrieb einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf städtischen Flächen im Wert von ca. 6 Mio. EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Ablauf siehe Beschreibung.“
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Bei Beauftragung muss der Bieter über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst eine Deckungssumme (Mindestanforderung) für Personenschäden von mindestens € 5.000.000,00 (brutto) und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens € 3.000.000,00 (brutto) jeweils pro Versicherungsfall. Dabei muss die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das dreifache dieser Versicherungssummen betragen.
-
Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Der Bieter muss den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 im Bereich des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (Ladesäulen) im Sinne der LSV und deren technischen Betrieb angeben. Im Falle von Bietergemeinschaften muss der addierte Jahresumsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft angegeben werden. Der durchschnittliche jährliche Netto-Jahresumsatz muss in allen Jahren mindestens 1.000.000,00 EUR betragen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bieter muss über geeignete Referenzen verfügen; dabei sind drei geeignete Referenzen erforderlich (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bieter bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2023 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und der jeweilige Referenzauftraggeber (im Falle der telefonischen Nachfrage durch den Konzessionsgeber) nicht ein Negativurteil zu dem Referenzprojekt abgibt. Die Leistungen in den Referenzprojekten sind vergleichbar, wenn der Konzessionsnehmer in dem fraglichen Zeitraum den Aufbau und anschließenden Betrieb von mindestens 5 öffentlichen Ladepunkten für den gleichen Auftraggeber übernommen hat. Dabei müssen die Ladepunkte über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten betrieben worden sein und je Ladepunkt eine Ladeleistung von mindestens 11 kW erreicht haben. Bei mindestens einer Referenz muss es sich bei mindestens 1 der 5 Ladepunkte um sog. Schnellladepunkte mit einer Leistung von jeweils mindestens 150 kW handeln.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Geschätzter Wert 6.000.000 €2 Veröffentlichungen
- 30.03.2026 terminliche Gründe
- 30.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 271 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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