Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05 - Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05.
Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jedes Gemeinschaftsmitglied, welches bei der späteren Leistungserbringung auch nur einen Teil der Leistung erbringt, muss die nachfolgende Erklärung abgeben. Bei der Erklärung zur Liquidität kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet, dass die Daten der jeweiligen Mitglieder zunächst addiert und anschließend durch die Anzahl der Mitglieder dividiert werden.
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Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Verfügen eines Netto-SCR-Quote von mindestens 150%) für das Jahr 2024. Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer bzw. Versicherungsunternehmen, die nicht über eine Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall (Netto-SCR-Quote mindestens 150%) für das Jahr 2024 verfügen als nicht geeignet, so dass diese Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die vorgenannten Hinweise.
Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über die Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über die Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.