AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 01:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a9cffbec-1c3f-4e34-acef-c78997419427/

2127_VgV-PS Rathaus Steinheim

Notice-ID: a9cffbec-1c3f-4e34-acef-c78997419427 · Procedure-ID: e2b4d280-fba6-4883-b2bc-f4e64b4118bc

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Steinheim an der Murr, Steinheim an der Murr
Veröffentlicht
17.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Steinheim a.d. Murr beabsichtigt für die Zusammenführung der Stadtverwaltung in der Stadt-mitte von Steinheim den Neubau eines Rathauses. Um die bestmögliche architektonische und städtebauliche Lösung für die notwendigen Programme und Funktionen, insbesondere den Neubau des Rathauses mit der Neugestaltung des Marktplatzes sowie der Sanierung und Aktivierung des denkmalgeschützten Gebäudes Badtorstrasse 2 eine städtebaulich integrierte Lösung mit klaren Funktionen, einem hohen gestalterischen und maßstäblichen Anspruch, aber auch mit Zukunftsideen herauszufiltern, hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbes entschieden. Das Wettbewerbsverfahren wurde mit der Preisgerichtssitzung am 16. und 17. Februar 2023 abgeschlossen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).