Elektrifizierung ABS Weimar-Gera-Gößnitz Planungsleistungen Lph 1 und 2 und Optional 3, 4, 6 und 7
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Planungsleistungen Lph 1 und 2 sowie optional 3, 4, 6 und 7 für die Elektrifizierung auf den Strecken 6307 Abschnitt Weimar – Jena-Göschwitz – Gera und 6268 Abschnitt Gera-Gößnitz mit nachfolgenden Leistungsbildern: — Objektplanung Verkehrsanlagen, — Objektplanung Ingenieurbauwerke, — Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung, — Technische Streckenausrüstung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Planungsleistungen (LPH 1 und 2, optional weitere) für die Elektrifizierung von Bahnstrecken (Weimar-Gera-Gößnitz).
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.491 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
22 Veröffentlichungen
- 08.04.2026 58 - Im Ergebnis der sukzessiven Auswertung der finalen Baugrundgutachten für die Bereiche der zukünftigen Zweigleisigkeit ergeben sich zus. Leistungen zur Umplanung bereits geplanter Objekte und Anlagen bzw. zur Neuplanung bisher nicht vertragsgegenständlicher Objekte.Der AN hat die komplette Verantwortung für das Gesamtpaket der Lph. 3+4 für alle Gewerke entlang der Strecke. Durch die Erfordernis der Ergänzung der Angaben für den Baugrund wird der AN nicht seiner Planungsverantwortung entbunden. Es enstehen keine weiteren Schnittstellen mit weiteren Vertragspartner in techn. und zeitlicher Hinsicht. 66 - Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen fügen sich fachlich und ablauforganisatorisch in die bereits vertraglich fixierten Leistung ein, ersparen daher finanzielle Mehraufwendungen, die bei Einbindung eines anderen Auftragnehmers entstehen würden. Mehraufwendungen würden sich bspw. ergeben aus zusätzlichen Ortsterminen, zusätzlichen Betra-/ Sipla-Abläufen sowie weiteren vertraglichen Koordinierungsaufwendungen, Bestandsdatenübermittlung und- aufbereitung, Schnittstellen sowie neu zu erarbeitendem Basiswissen/ Grundlagenbeschaffung usw.
- 08.04.2026 NT 64 - Der AN (Schüßler-Plan) ist beauftragt im Rahmen der Maßnahme EWGG (NT 20) die Objektplanung in der Lph 3+4 und der Tragwerksplanung in der Lph 3 für die SÜ km 48,190 zu erstellen. Für die Teilerneuerung des Bauwerks muss die über die Brücke verlaufende Eisenberger Straße bauzeitlich komplett gesperrt werden. Nach Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und der Kommune wurde festgelegt, dass für die Aufrechterhaltung des Fußgänger- und Radverkehrs eine bauzeitliche Fußgängerbrücke parallel zum bestehenden Bauwerk herzustellen ist. Die Planung einer bauzeitlichen Hilfsbrücke geht über das beauftragte Leistungsbild der Objekt- und Tragwerksplanung für die SÜ km 48,190 Eisenberger Straße hinaus und ist damit zusätzlich zu vergüten.
- 24.11.2025 AvL 46 Auf Vorgabe des AG ist die techn. Lösung OLA mit Doppelfahrdraht auf OLA mit Regellichthöhe umzustellen. Daraufhin ergeben sich Änderungen in der Planung der Bauwerke, zusätzliche Planungen von Straßengradienten und teilweise von zusätzlichen Stützbauwerken. Der AN hat die komplette Verantwortung für das Gesamtpaket der Lph. 3+4 für alle Gewerke entlang der Strecke. Durch die Erfordernis der Änderung zur Regeloberleitungsanlage wird der AN nicht seiner Planungsverantwortung entbunden. Es entstehen keine weiteren Schnittstellen mit weiteren Vertragspartner in techn. und zeitlicher Hinsicht.
- 06.11.2025 NT 57 Der Hauptvertrag des Auftragnehmers beinhaltet die Planung der Elektrifizierung der Strecke 6307 Weimar-Gera Gößnitz. Bei Ausschreibung der Planungsleistungen in den Jahren 2017/2018 war der trassenbezogenen Ausbau zeitlich noch nicht eingeordnet bzw. lediglich als Absichtserklärung gegenständlich – die Planung sollte bis etwa 2025 erfolgen. Die Elektrifizierung sollte so erfolgen, dass sie für den zweigleisigen Ausbau geeignet ist, also allenfalls erweitert, aber nicht (nochmals) umgebaut oder erneuert werden muss. Mit der späteren Entscheidung zum zweigleisigen Ausbau der Strecke 6307 und dem damit verbundenen Optimierung der Bahntrassierung konnte das bestehende Bauwerk SÜ km 64,380 Am Gipsbruch erhalten werden. Dafür müssen die Fundamente des Brückenbauwerks abgefangen und zur Ausbildung regelkonformer Querschnitte für die zweigleisige Bahntrasse im Abschnitt km 64,125-64,268 bl vom AN verschiedene Varianten zur Ausbildung von Lärmschutzwänden und im Abschnitt km 64,268 – 64,375 b.
- 06.11.2025 NT 60 - Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen fügen sich fachlich und ablauforganisatorisch in die bereits vertraglich fixierten Leistungen ein, ersparen daher finanzielle Mehraufwendungen, die bei Einbindung eines anderen Auftragnehmers entstehen würden. Mehraufwendungen würden sich bspw. ergeben aus zusätzlichen Ortsterminen, zusätzlichen Betra-/ Sipla-Abläufen sowie weiteren vertraglichen Koordinierungsaufwendungen und Schnittstellen. aktuell
- 13.10.2025 AvL 44 Auf Vorgabe des AG ist die techn. Lösung OLA mit Doppelfahrdraht auf OLA mit Regellichthöhe umzustellen. Daraufhin ergeben sich Änderungen in der Planung der Bauwerke, zusätzliche Planungen von Straßengradienten und teilweise von zusätzlichen Stützbauwerken. Der AN hat die komplette Verantwortung für das Gesamtpaket der Lph. 3+4 für alle Gewerke entlang der Strecke. Durch die Erfordernis der Änderung zur Regeloberleitungsanlage wird der AN nicht seiner Planungsverantwortung entbunden. Es entstehen keine weiteren Schnittstellen mit weiteren Vertragspartner in techn. und zeitlicher Hinsicht. AvL 45 Auf Vorgabe des AG ist die techn. Lösung OLA mit Doppelfahrdraht auf OLA mit Regellichthöhe umzustellen. Daraufhin ergeben sich Änderungen in der Planung der Bauwerke, zusätzliche Planungen von Straßengradienten und teilweise von zusätzlichen Stützbauwerken. Der AN hat die komplette Verantwortung für das Gesamtpaket der Lph. 3+4 für alle Gewerke entlang der Strecke. Durch die Erfordernis der Änderung zur Regeloberleitungsanlage wird der AN nicht seiner Planungsverantwortung entbunden. Es entstehen keine weiteren Schnittstellen mit weiteren Vertragspartner in techn. und zeitlicher Hinsicht.
- 17.09.2025 43 - Sämtliche vorhandenen und vom AN Planer erstellten Planungsunterlagen, Informationen und Kenntnisse aus den bisherigen Planungsprozeßen werden für die Erstellung der EP/GP infolge der Änderungen von Planungsgrundlagen und Randbedingungen genutzt.
- 12.09.2025 AvL 55 Die vorgesehene Erlbachquerung mit seinem Wirtschaftsweg im Kilometerbereich 62,10 der Strecke 6307 ist im Genehmigungsverfahren mit erheblichen Risiken (Flächen Dritter, Hochwassergebiet) verbunden. Um diese Risiken zu reduzieren, ist vor Einreichung der Genehmigungsplanung des Planungsabschnittes zu prüfen, ob eine alternative Zuwegung von der Ortslage Rubitz aus, wirtschaftlicher möglich ist.
- 28.08.2025 51 - Im Rahmen der EP wurden die Hochspannungs - und Bahnstromleitungen auf der STrecke ermittelt. Nach recherche der Leistungswerte müssen diese in der bestehenden Beeinflussungsberechnung eingepflegt werden und das Ergebnis in die EP'en aufgenommen werden. Die Beeinflussungsberechnung wurde gemäß NT 31 bereits vom Planer erbracht, muss jetzt nur fortgeschrieben werden. Deswegen ist ein Wechsel des Planer nicht möglich, da die Dokumente (bearbeitbar) nicht zur Verfügung stehen. Ein neuer Planer müsste die Beeinflussungsberechnung komplett neu erstellen und in das Thema einarbeiten. Dies führt zu einem erhöhten Kostenaufwand bei allen Beteiligten. 52 - Im Verlauf des Projektes gab es zunehmend Probelme bei der Genehmigung von UiGen. Daher wurde entschieden nur diese weiter zuverfolgen wo es keine andere technische/wirtschaftliche Lösung gibt. Im Fall der Streckentrennung ist eine andere technische Lösung aber möglich und somit wird die Planung LST und OLA überarbeitet um die UiGen zu vermeiden. Das die EP bereits von einem Planer erbracht wird und die Änderungen in seine Planung eingreifen, muss er diese Änderungen entsprechend selber vornehmen. 100 - Die Entwurfsplanung des Projektes E-WGG wurde vom Planer und dessen NAN bearbeitet. Mit der optionalen Beauftragung der Lph 6/7 für den PA 1-3 ist die lph 67/ ebenfalls durch den Planer zu erbringen. Die zusätzliche Leistungen aus Fortschreibung und Änderungen seid Vertragsbeginn ist somit auch durch den Planer zu erbringen. Eine Teilung bzw. Einbindung eines weiteren Planers ist nicht möglich. Er könnte aus Gewährleistungsgründen andere Planer nur als NAN vom Hauptauftragnehmer fungieren.
- 27.08.2025 Aufgrund der fortgeschriebenen Richtlinie 809 ist eine Detaillierung der Bauablaufplanung im Projekt hinsichtlich der bauzeitlichen und räumlichen Zusammenhänge erforderlich. Mit Einführung der Arbeitsanweisung im Jahr 2022 ist die detaillierte Bauphasen- und Bauzustandsplanung mit Beginn der EP anzuwenden. Diese detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen / objektübergreifenden, integrierten Bauablaufplanungen dient dazu, zweckmäßige Bauabschnitte zu bilden, die den notwendigen Sperrpausenbedarf daraus bestimmen. Die Gesamtheit des Bearbeitungsumfangs im Bereich der Bauphasen- und Bauzustandsplanung ergibt sich somit erst am Ende der Entwurfsplanung.
- 06.08.2025 Zusätzliche Leistungen für die Erstellung von Planunterlagen für Bauwerke, an welchen keine Erdungsmaßnahmen erforderlich sind. Diese Leistungen dienen der Erfüllung des ursprünglichen Vertrags.
- 06.08.2025 Der Auftragnehmers ist mit der Planung der Elektrifizierung der Strecke 6307 Weimar-Gera Gößnitz in der Lph 3+4 beauftragt (NT 20). Da für Planfeststellung keine prüffähige statische Berechnung für die Ingenieurbauwerke gefordert wird, wurden nur Teilleistungen Lph 3 aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke an den Auftragnehmer beauftragt. Die Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger (TLBV) zur Nachrüstung der Straßenüberführung macht nun die Erstellung einer prüffähigen statischen Berechnung zum Nachweis der Bestandskappen mit der Nachrüstung des Berührungsschutzes an der SÜ km 29,980 erforderlich.
- 07.07.2025 NT 48 - Der Hauptvertrag des Auftragnehmers beinhaltet die Erstellung der Genehmigungsplanung für das oben genannte Projekt. Im Rahmend der Erstellung der Genehmigungsplanung sind die hierfür notwendigen Grundlagendaten, hier Flurstücksgrenzen, in die Antragsunterlagen aufzunehmen. Die Abfrage der Katasterdaten bei dem zuständigen Vermessungsamt ist eine vertraglich gebundene Leistung. Bei der Ubernahme dieser Daten mussten zum einen die Daten in ein neues gültiges Koordinatensystem umgeformt werden, zum anderen mussten Unplausiblitäten der vorgehaltenen Daten in Bezug auf vorhandene topografische Zwangspunkte bereinigt werden.
- 27.06.2025 Die Bauwerke EÜ km 57,717 und EÜ km 58,744 sind Teil der Ausbauprojektes EWGG. Für eine wirtschaftliche und optimale Planung ist die Bodenverwertung bzw. -entsorgung im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme EWGG zu betrachten welche durch den AN zu erbringen ist. Da der AN für den PA 4 bereits ein durchgängiges BoVEK für den PA 4 erstellt hat, ist sowohl die Betrachtung der Bauwerke EÜ km 57,717 und EÜ km 58,744 als auch die Erstellung der eigenständigen Unterlagen für die festgelegten Planfeststellungsabschnitte 4, 5 und 6 durch den AN mit dem geringsten wirtschaftlichen Aufwand verbunden.
- 05.06.2025 NT 50 - Bei Ausschreibung der Planungsleistungen in den Jahren 2017/2018 war der trassenbezogene Ausbau zeitlich noch nicht eingeordnet bzw. lediglich als Absichtserklärung gegenständlich — die Planung sollte bis etwa 2025 erfolgen. Die Elektrifizierung sollte so erfolgen, dass sie für den zweigleisigen Ausbau geeignet ist, also allenfalls erweitert, aber nicht (nochmals) umgebaut oder erneuert werden muss. Mit der späteren Entscheidung zum zweigleisigen Ausbau der Strecke 6307 ist ein Brückenneubau für die EU km 65,490 Elsterbrücke zu planen, welcher durch die Änderung der Bausubstanz nahe des bestehenden Gewässers der Weißen Elster einen wasserechtlichen Antrag für die Planfeststellung erforderlich macht. Es ist eine gutachterliche Bewertung der hydraulischen Verhältnisse im Bereich des Brückenneubaus EU km 65,490 Elsterbrücke zu führen, um nachzuweisen, dass der Brückenneubau keine negativen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz an der Weissen Elster hat.
- 29.04.2025 Im Rahmen der Vorstellung der EP und der Optimierung des ÖPNV wurde 2024 (Q3) vom TLBV angefragt, ob der Bf Jena West ein zusätzliches Zugdeckungssignal bekommen kann, um eine Stärkung und Schwächung von Zügen betrieblich zu ermöglichen.
- 29.04.2025 Nach der VEP wurde dem Projekt von der Wismut/Starkenberger (Eigentümer und Betreiber der Anschlussbahn) mitgeteilt, dass es Überlegungen gibt, den Anschluss von Raitzhain - Schmirchau stillzulegen und zurück zu bauen. Dies entspricht nicht der VEP. Deswegen mussten Abstimmungen getroffen und Untersuchen gemacht werden die diesen Tatbestand berücksichtigen. Es musste in diesem Zusammenhang geklärt werden, ob die Auflassung/Stilllegung bzw. der Rückbau vor, nach oder während der Streckenelektrifizierung Weimar - Gera - Götznitz (PA 6 Ronneburg(e) - Götznitz(a)) stattfinden soll. Dafür wurden entsprechende Szenarien mit Kosten, Vor- und Nachteilen erstellt. Dies ist die Grundlage um dann mit der EP/GP in diesem Abschnitt zu starten.
- 19.02.2025 LÄ40 Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung ist die Planung einer regelwerkskonformen OLA- Anlage entsprechend den ebs-RIZ. Auf 4 Bestandsbauwerken ist dies jedoch nicht möglich, so daß eine Verankerung auf Bestandsbauteilen der 4 EÜ en notwendig ist. Der AN hat die komplette Verantwortung für das Gesamtpaket der Lph. 3+4 für alle Gewerke entlang der Strecke. Für die Erfordernis der Positionierung von OLA- Mastverankerungen direkt auf Bestandsbauwerken wird der AN nicht seiner Planungsverantwortung entbunden. Es enstehen keine weiteren Schnitstellen mit weiteren Vertragspartner in techn. und zeitlicher Hinsicht.
- 28.01.2025 Aufgrund der Bestellung des AIM Erfurt, dass in Jena-Göschwitz noch die Nebengleise zu elektrifizieren sind und diese noch im Zusammenhang mit dem E-WGG realisiert werden sollen, gibt es Abhängigkeiten zu der Planung E-WGG. Es müssen die Pläne von Planer E-WGG fortgeschrieben werden und auch ins Planrechtsverfahren eingearbeitet werden, welche aktuell schon läuft. Aus Gewährleistungsgründen kann daher der Planer nicht gewechselt werden.
- 03.01.2025 AvL033: Aufgrund der Bestellung des AIM Erfurt, dass in Jena-Göschwitz noch die Nebengleise zu elektrifizieren sind und diese noch im Zusammenhang mit dem E-WGG realisiert werden sollen, gibt es Abhängigkeiten zu der Planung E-WGG. Es müssen die Pläne von Planer E-WGG fortgeschrieben werden und auch ins Planrechtsverfahren eingearbeitet werden, welche aktuell schon läuft. Aus Gewährleistungsgründen kann daher der Planer nicht gewechselt werden. AvL038: Mit Beginn der Entwurfs- und Genehmigungsplanungsleistung in 2021 war davon auszugehen, dass der Streckenabschnitt Bf Jena-Göschwitz zum Bf Gera als Bauablauf- und Bauphasenplan zu erstellen ist. Im Zuge der fortführenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist es erforderlich, den Bauablauf- und Bauphasenplanung unter Anwendung der Methode Projektmanagement-Vorgehen Bauphasenplanung für den Planungsabschnitt PA04 anzuwenden, um die betrieblichen Sperrzeiten zu optimieren. Daher ist es erforderlich, das bestehende Bauphasenkonzept mit seinen einzelnen ESP, GWB und teilweiser TSP für diesen Abschnitt zu überarbeiten. Demzufolge ist der Streckenabschnitt Bf Jena-Göschwitz (a) bis Bf Gera (a) hinsichtlich der umzusetzenden Baumaßnahmen aufzunehmen, zu bewerten und entsprechend eines zu erarbeitenden Logistikkonzeptes zu optimieren. Ziel ist es, ein abgestimmtes und optimiertes Sperrpausenkonzept für diesen Streckenabschnitt zu erhalten.
- 09.09.2024 36 - Sämtliche vorhandenen und vom AN Planer erstellten Planungsunterlagen, Informationen und Kenntnisse aus den bisherigen Planungsprozeßen werden für die Erstellung der EP/GP als Neubau genutzt.
- 29.08.2024 34 - Im Zuge der Vorplanung wurde die Nachrüstung eines Zugdeckungssignals am Bahnsteig 4 ermittelt. Aus diesem Ergebnis heraus wurde die Erstellung des statischen Nachweises für die Montage an der bestehenden Bahnsteigdachkonstruktion erforderlich.
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