AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aa0c78d3-a499-456c-968e-8d99e414c15a/

kfe: Beschaffung eines Abrechnungs- und ERP-Systems als SaaS-Lösung

Notice-ID: aa0c78d3-a499-456c-968e-8d99e414c15a · Procedure-ID: 42e7bda8-8c57-47bb-9df8-75b852edc30a

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Stammdaten

Auftraggeber
Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH, Eichstätt
Veröffentlicht
13.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Implementierung und Betrieb eines energiewirtschaftlichen ERP- und Abrechnungssystems als Software-as-a-Service-Lösung einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Pflege-, Support-, Schulungs- und Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen bei Vertragsende. Die Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH (im Folgenden: "kfe") schreibt hierzu eine Rahmenvereinbarung für Beschaffung eines Abrechnungs- und ERP-Systems als SaaS-Lösung aus. Die kfe ist Auftraggeber und Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung und schließt die Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer im eigenen Namen ab. Die in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Stadt- und Gemeindewerke (im Folgenden auch: "abrufberechtigte oder abrufende Werke") sind berechtigt, auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung die vertraglich festgelegten Leistungen durch Einzelabruf in Gestalt eines EVB-IT Cloudvertrages zu beauftragen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).