AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 13:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aa85e6fc-37c6-45f8-945c-886897f34cbb/

MÜNCHENSTIFT GmbH: Lieferung von Inkontinenzprodukten

Notice-ID: aa85e6fc-37c6-45f8-945c-886897f34cbb · Procedure-ID: 58c2124e-12e6-46a8-8786-be1ad72ffe7d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
MÜNCHENSTIFT GmbH, München
Veröffentlicht
04.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33141621 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Auftrages ist insbesondere - die Lieferung von Inkontinenzprodukten an 9 Pflegeeinrichtungen (nachfolgend als "Häuser" bezeichnet) der MÜNCHENSTIFT GmbH (nachfolgend als "AG" bezeichnet) durch den Auftragnehmer (nachfolgend als "AN" bezeichnet), - die Durchführung einer Implementierungsphase durch den AN, - die Überprüfung des Einsatzes der Inkontinenzprodukte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn durch den AN, - die Anwendungsbetreuung (Hausbesuche und Schulungen) durch den AN, - die Einsatzbereitschaft von Anwendungsberatern des AN, - und die Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystem durch den AN.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.04.2025
Zuschlagsentscheidung
14.04.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).