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MÜNCHENSTIFT GmbH: Lieferung von Inkontinenzprodukten
MÜNCHENSTIFT GmbH · München · Bayern · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenMÜNCHENSTIFT GmbH: Lieferung von Inkontinenzprodukten🏆 PAUL_HARTMANN_AG · Heidenheim an der Brenz
- PAUL_HARTMANN_AG · Heidenheim an der Brenz
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Gegenstand des Auftrages ist insbesondere - die Lieferung von Inkontinenzprodukten an 9 Pflegeeinrichtungen (nachfolgend als "Häuser" bezeichnet) der MÜNCHENSTIFT GmbH (nachfolgend als "AG" bezeichnet) durch den Auftragnehmer (nachfolgend als "AN" bezeichnet), - die Durchführung einer Implementierungsphase durch den AN, - die Überprüfung des Einsatzes der Inkontinenzprodukte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn durch den AN, - die Anwendungsbetreuung (Hausbesuche und Schulungen) durch den AN, - die Einsatzbereitschaft von Anwendungsberatern des AN, - und die Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystem durch den AN.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 30 Pkt.
Bewertet wird der im Registerblatt "Produkte und Preisblatt" des Leistungsverzeichnisses (Anlage 2) angegebene Angebotspreis (brutto).
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Schulungskonzept 18 Pkt.Qualität
Unterkriterium 1a "Optimierung": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 1a "Optimierung" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung sicherstellen wird, dass durch die von ihm/ihr gemäß 8 b) 1) der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu haltenden Schulungen eine Optimierung des Einsatzes der vom Auftragnehmer gelieferten Produkte durch die an den Schulungen teilnehmenden Mitarbeiter des Auftraggebers erreicht wird. Unterkriterium 1b "Expertenstandard "Kontinenzförderung in der Pflege" & "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität"": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 1b "Expertenstandards "Kontinezförderung in der Pflege" & "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität"" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung durch die von ihm/ihr gemäß 8 b) 1) der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu haltenden Schulungen sicherstellen wird, dass die an der Schulung teilnehmenden Mitarbeiter des Auftraggebers die Inhalte der Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege ("DNQP") "Kontinenzförderung in der Pflege " & Erhaltung und Förderung der Hautintegrität" in der Schulung in einer Art und Weise gelehrt bekommen, dass sie dieses Wissen beim Einsatz der vom Auftragnehmer gelieferten Produkte anwenden können. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat dabei zu unterstellen, dass der jeweilige Mitarbeiter des Auftraggebers 1-mal an den Schulungen des Auftragnehmers teilnimmt. Unterkriterium 1c "Ausbildung zu Kontinenzberatern" Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 1c "Ausbildung zu Kontinenzberatern" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung durch die von ihm/ihr gemäß 8 b) 2) der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu haltenden Intensivschulungen sicherstellen wird, dass die an der jeweiligen Schulung teilnehmenden Mitarbeiter zu Kontinenzberatern ausgebildet werden und die Mitarbeiter bereits nach Absolvierung einer (1) Schulung über die Fachkompetenz verfügen, - wie Kontinenz zu erhalten und zu fördern ist - und wie identifizierte Inkontinenz zu beseitigen, zu reduzieren und/oder zu kompensieren ist - und wie sach- und fachgerecht mit Inkontinenzprodukten umgegangen werden kann.
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Implementierungskonzept 18 Pkt.Qualität
Unterkriterium 2a "Umstellung der Häuser": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 2a "Umstellung der Häuser" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, ob er/sie im Falle der Auftragserteilung die Häuser des Auftraggebers zusammen oder nachfolgend umstellen wird und wie er/sie im Falle der Auftragserteilung sicherstellen wird, dass - spätestens mit Abschluss der Implementierungsphase alle Häuser des Auftraggebers auf die vom Auftragnehmer zu liefernden Produkte umgestellt sind - jeder eingewiesene Mitarbeiter des Auftraggebers dieselben Kenntnisse über die im Auftragsfall vom Bieter/von der Bietergemeinschaft zu liefernden Produkte haben wird. Sollte der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft Bestandsdienstleister des Auftraggebers sein, hat er/sie bei seiner Beschreibung zu unterstellen, dass er/sie in keinem Vertragsverhältnis zum Auftraggebers steht. Unterkriterium 2b "Kenntnis der Mitarbeiter": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 2b "Kenntnis der Mitarbeiter" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung sicherstellen wird, dass spätestens mit Abschluss der Implementierungsphase alle zuständigen Mitarbeiter des Auftraggebers genaue Kenntnis über die vom Auftragnehmer zu liefernden Produkte und ihren Eigenschaften verfügen und diese Produkte einwandfrei einsetzen können. Sollte der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft Bestandsdienstleister des Auftraggebers sein, hat er/sie bei seiner Beschreibung zu unterstellen, dass er/sie in keinem Vertragsverhältnis zum Auftraggebers steht.
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Qualifikation der Anwendungsberater 18 Pkt.Qualität
Unterkriterium 3a "Fort- und Weiterbildungen": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 3a "Fort- und Weiterbildungen" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, welche und wie viele Fort- und Weiterbildungen im Sinne von Nr. 10 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) die Anwendungsberater im Falle der Auftragserteilung während eines Vertragsjahres besuchen und wie der Bieter/die Bietergemeinschaft dadurch sicherstellen wird, dass - die Anwendungsberater immer über aktuelle Entwicklungen auf dem Markt der Inkontinenzprodukte informiert sind und fortlaufend Kenntnisse über die auf dem Markt erhältlichen Inkontinenzprodukte haben, - die Anwendungsberater über den aktuellen veröffentlichten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungsstand betreffend Inkontinenz, Inkontinenzprodukte und der Anwendung dieser informiert sind, - die Anwendungsberater stets darüber informiert sind, welche Inkontinenzprodukte und deren Anwendung mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind und welche Inkontinenzprodukte und deren Anwendung sich in der Praxis in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht bewährt haben. Unterkriterium 3b "Umsetzung des Wissens in die Praxis": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 3b "Umsetzung des Wissens in die Praxis" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er im Auftragsfalle sicherstellen wird, dass die Anwendungsberater das im Rahmen der jährlichen Fort- und Weiterbildungen gemäß Nr. 10 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) erlernte Wissen in die Beratungen des Auftraggebers und in die Schulungen der Mitarbeiter des Auftraggebers einfließen lassen.
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Schnittstellenmanagement 10 Pkt.Qualität
Unterkriterium 5a "Geschäftsbeziehung": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 5a "Geschäftsbeziehung" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung sicherstellen wird, dass - der Auftraggeber über die aktuellen Wirtschaftlichkeitskennzahlen (z.B. Zusammensetzung der Versorgung, Benchmarks) informiert ist, - sich Auftraggeber und Auftragnehmer über die jeweils erfolgte Leistungsausführung des Auftragnehmers abstimmen und - der Auftraggeber und der Auftragnehmer Optimierungen der Leistungen des Auftragnehmers herausarbeiten und Maßnahmen zur Umsetzung der Optimierung beschließen und - der Auftraggeber über die aktuellen Entwicklungen, Neuerungen und Schwierigkeiten hinsichtlich der Produkte und Lieferungen informiert ist. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat darauf einzugehen, - wie aus seiner Sicht die unter 12. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) genannten Maßnahmen im Einzelnen auszugestalten sind, um das vorstehende Ziel zu erreichen und - ob, und falls ja, welche weiteren Maßnahmen er ergreifen wird und wie er diese im Einzelnen ausgestaltet, um das vorstehende Ziel zu erreichen. Unterkriterium 5b "Aufgabenbereiche": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 5b "Aufgabenbereiche" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung sicherstellen wird, dass die von ihm/ihr als Ansprechpartner Vertrieb (vgl. § 5.1.3 der BVB, Anlage 4 der Vergabeunterlagen) und als Ansprechpartner Anwendungsberatung (vgl. § 5.1.4 der BVB, Anlage 4 der Vergabeunterlagen) eingesetzten Personen ihre nach § 5.1.3. und § 5.1.4. der BVB (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) bestehenden Aufgabenbereiche kennen und zueinander abgrenzen können, damit es für den Auftraggeber eindeutig ist, welcher dieser Ansprechpartner für die jeweilige Aufgabe zuständig ist.
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Vermeidung von Lieferausfällen 6 Pkt.Qualität
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument ""Qualitative Zuschlagskriterien"" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Zuschlagskriterium ""Vermeidung von Lieferausfällen"" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Auftragsfalle sicherstellen wird, dass es zu keinen Lieferausfällen kommen wird. "
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 85 Tage nach Fristende
Auftragnehmer PAUL_HARTMANN_AG1 Veröffentlichung
- 04.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 23 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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