Frist abgelaufen Gesundheitswesen & Medizintechnik
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EU-Oberschwelle KMU-geeignet

MÜNCHENSTIFT GmbH: Lieferung von Inkontinenzprodukten

MÜNCHENSTIFT GmbH · München · Bayern · Öffentliches Unternehmen (regional)

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Beschreibung

Gegenstand der Leistungen des ANs sind insbesondere: a) Lieferung von - Vorlagen für Harninkontinenz im Sinne der im Hilfsmittelverzeichnis (das Hilfsmittelverzeichnis wird nachfolgend auch als "HMV" bezeichnet) des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 ("5 - Vorlagen für Harninkontinenz") - anatomisch geformte Vorlagen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 bis 2 ("0 - Anatomisch geformte Vorlagen, normale Saugleistung"; "1 - Anatomisch geformte Vorlagen, erhöhte Saugleistung" und "2 - Anatomisch geformte Vorlagen, hohe Saugleistung") - Fixierhosen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 02 (Fixierhosen "Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 ("0 - Fixierhosen Größe 1") und 1 ("1 - Fixierhosen Größe 2") - Inkontinenzunterhosen (zum selbständigen An- und Ausziehen) im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8; der Auftragnehmer kann statt dieser Inkontinenzunterhosen auch Inkontinenzunterhosen im Sinne der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 liefern, sofern diese die im HMV des GKV-Spitzenverbandes in der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8 , beschriebenen Anforderungen erfüllen. b) Durchführung einer Implementierungsphase: Der AN hat im Rahmen einer Implementierungsphase alle Häuser des AGs auf die vom AN zu liefernden Produkte umzustellen. Er hat durch den Einsatz von Anwendungsberatern in den einzelnen Häusern des AGs die zuständigen Mitarbeiter des AGs in die Produkte des Aufragnehmers einzuw

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Lieferung von saugenden Inkontinenzvorlagen, anatomisch geformten Vorlagen, Fixierhosen und Inkontinenzunterhosen gemäß Hilfsmittelverzeichnis.
  • Umfassende Implementierungsphase mit Anwendungsberatung, Produktschulungen und Ausbildung zu Kontinenzberatern.
  • Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystems mit Online-Bestellfunktion, Kostenübersicht und Budgetkontrolle.
  • Anwendungsberater müssen während der Vertragslaufzeit von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr einsatzbereit sein und Fragen innerhalb von 2 Stunden beantworten oder innerhalb von 2 Tagen einen Hausbesuch durchführen.
  • Die genauen Leistungen und Anforderungen sind den detaillierten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Die MÜNCHENSTIFT GmbH sucht einen Lieferanten für Inkontinenzprodukte, einschließlich Vorlagen, Fixierhosen und Inkontinenzunterhosen.

Der Auftrag umfasst zudem eine Implementierungsphase mit Anwendungsberatung und Schulungen sowie ein internetbasiertes Bestell- und Kostenmanagementsystem. Die genauen Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.“

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 11.03.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 85 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer PAUL_HARTMANN_AG

Preiseinschätzung

Basierend auf 23 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 358.884 €
Median 361.647 €
Oberes Quartil 570.769 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

📎

Vergabeunterlagen

Beim Original-Portal — die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Unterlagen sind dort ggf. nicht mehr hinterlegt.

Stammdaten
Angebotsfrist 11.03.2025, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 115462019
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber MÜNCHENSTIFT GmbH
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 06.02.2025
CPV-Codes (4) 33141621 · Medizintechnik
33000000 · Medizintechnik
33141000 · Medizintechnik
33141620 · Medizintechnik
(Was ist das?)
Erfüllungsort München
Laufzeit 2 Jahre
Frist für Rückfragen 28.02.2025
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 3.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 830.510 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.971 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 53 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 30%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers MÜNCHENSTIFT GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen: