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mIRA VS Werk München Gl 55-58 GE/KTB
DB Fernverkehr AG (Bukr 13) · Frankfurt Main · Hessen
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Branche „Bauwesen & Infrastruktur" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Multifunktionale Innenreinigungsanlage, KTB und Gleisverschwenkung, ca. 2.600 m Gleisverschwenkung incl. Gleiserneuerung (konventionell) ca. 4.300 m3 PSS Einbau konventionell ca. 12.620 m3 Aushub ca. 2.600 m Kabel umlegen ca. 2.000 m GFK Einstiegshilfen einbauen ca. 9.000 m2 Baugrubenverbau erstellen ca. 6.200 m3 Bodenaustausch ca. 6.100 m2 Gitterroste einbauen ca. 4.300 m3 PSS Einbau konventionell Entsorgung, Logistik, Gleisstopfen, Oberbauschweißen
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln“
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist W. Markgraf GmbH & Co KG mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: W. Markgraf GmbH & Co KG . Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
-
Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
6 Veröffentlichungen
- 08.04.2026 31_Im Bereich zwischen Gleis 54 und der Außenkante Bordstein bei km 1,3+15,210 ist der GFK-Belag in der Entwurfsplanung ausgespart. Im Bereich des betrieblichen Überweges bei km 1.3+15,210 soll die Spalte zwischen Außenkannte Bordstein und Schiene mit Außenstrailplatten geschlossen werden. Eine Umplanung ist dementsprechend erforderlich.
- 30.03.2026 06 - Ein Unternehmerwechsel ist aufgrund technische Gründen nicht möglich. Die Rechnungstellung der Leistungen durch Dritte ist hauptsächlich nicht möglich. Nun wäre die Kontierung der Leistungen ohne Aufteilungder Rechnungen mit erhebliche Zusatzkosten möglich, wenn die organisatorische und buchhalterische Maßnahmen für das gesamte Konzern geändert würden. Diese Maßnahmen sind nur mit erhebliche Zusatzkosten verbunden.. 21 - Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Baumaßnahmen war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 22 - Da die Aüshrungsplanung des AN teilweise fertiggestellt war, ist die Bearbeitung der Pläne durch Dritte aus wirtschalftliche Gründen nicht ratsam. Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Ausführugnsplanung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 24 - Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung derBauausfürhung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betriebliche Gründen nicht möglich. 27 - Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Bauausfürhung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betriebliche Gründen nicht möglich. 28 - Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Bauausfürhung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betriebliche Gründen nicht möglich. 29 - Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Ausführungsplanung sowie die Bauausfürhung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Der Einsatz von Dritte Firmen in diesem Bereich ist aufgrund der beengten verfugbaren Platzes zwischen die Gleise unmöglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betriebliche Gründen nicht möglich.
- 30.03.2026 11 - Es handelt sich lediglich un einen Verzug bzw. teilweise Stilllegung der Arbeiten, die nicht zeitlich ausgeführt werden können. Der Gesamtcharakter des Auftrag bleibt weiterhin unverändert.
- 10.02.2026 20 - Die zusätzliche Maßnahmen (u.a. die Verlegung einer neue Wasserleitung) zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung werden dem Auftragnehmer angeordnet, da sie unter Ihre fachliche Kompetenz anfallen. Der Auftragnehmer war bereits für die Durführung ähnlicher Arbeiten (z.B. Verlegung Frisch-und Abwasserleitungen) beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrag bleibt somit unverändert.
- 09.02.2026 10 - Die Varianteuntersuchung bezieht sich auf den Bauablauf des Auftragnehmers. Zur Erstellung des Bauablaufs sind die Einschränkungen des Auftragnehmers zur berücksichtigt und nur dem Auftragnehmer bekannt (z.B. Personal und Baugeräteeinschätzen). Ergänzend zu den Ausführungen unter Punkt d) würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen zur Erstellung bzw. Fertigstellung der Baumaßnahmen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 13 - Da die Planung der Feuerwehrzufahrt und insbesonderen die Angaben zur Gefälle, Neigungen und Profiländerungen mit der Erstellung der Ausführungsplanung der Entwässerungsanlage unmittelbar verknuft sind und diese Planung bereits Bestandteil der vertragliche Leistungen durch den Auftragnehmer waren, war ein Auftragnehmerwechsel nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen zur Erstellung bzw. Fertigstellung der Ausführungsplanung resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 14 - Aufgrund der beengten baulichen Umstände zwischen Gleise, die im Betrieb sind, und den notwendige Platzbedarf zum Einbau der Schränke ist die Durchufung der Arbeiten durch Dritten nicht möglich. Zudem war der Auftragnehmer bereits für die Montage von Fundamenten für andere Bauteilen (z.B. Medienschränke) beauftragt. Die bereits eingeschränke BE-Fläche zur Zwischenlagerung der Schränke optimiert sich beim Einbau der Fundamente durch ein Einzel Auftragnehmer. 15 - Die Erstellung des Genehmigungsantrag bei MSE ist unmittelbar mit der Erstellung der Ausführungsplanung der Entwässerungsanlage verknupft. Ein Auftragnhemerwechsel ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Schnittstellen zwischen den Planungsumfang der Firmen nicht zu trennen ist. Ergänzend dazu würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen zur Erstellung bzw. Fertigstellung der Ausführungsplanung resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 19 - Aufgrund der beengten baulichen Umstände zwischen Gleise, die im Betrieb sind, und den notwendige Platzbedarf zum Einbau der neue Einleistelle ist die Durchufung der Arbeiten durch Dritten nicht möglich.Ergänzend dazu würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen zur Erstellung bzw. Fertigstellung der Bauarbeiten resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der restlichen Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 23 - Aufgrund der beengten baulichen Umstände zwischen der Gleise, die teilweise im Betrieb sind, ist die Durchufung der Arbeiten durch Dritten nicht möglich. Die bereits eingeschränke BE-Fläche zur Zwischenlagerung des Materials optimiert sich beim Einbau des Abwasseranschlusses durch ein Einzel Auftragnehmer. Ergänzend dazu würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen zur Erstellung bzw. Fertigstellung der entsprechenden Ausführungsplanung resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 25 - Da die Planung der Feuerwehrzufahrt und insbesonderen die Angaben zur Gefälle, Neigungen und Profiländerungen mit der Erstellung der Ausführungsplanung der Entwässerungsanlage unmittelbar verknuft sind und diese Planung bereits Bestandteil der vertragliche Leistungen durch den Auftragnehmer waren, war ein Auftragnehmerwechsel nicht möglich. Ergänzend dazu würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen zur Erstellung bzw. Fertigstellung der Ausführungsplanung resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 26 - Da die Planung des Betonschalthaus unmittelbar mit der Planung der Kabeltiefbau verknüft ist, die bereits unter der Leistungsumfang des Auftragsnehmers anfällt, ist die Durchführung der Leistungen durch Dritte nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus technischen Gründen nicht möglich. Ergänzend dazu würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen zur Erstellung bzw. Fertigstellung der Ausführungsplanung resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich.
- 05.02.2026 03 Aufgrund der zeitlichen Einschränkungen des Projekts und der damit verbundenen festen Sperrpausen zur Druchführung der Bauarbeiten, konnten die Leistungen ausschließlich durch den Auftragnehmer durchgeführt werden. 05 Aufgrund der zeitlichen Einschränkungen des Projekts und die damit verbunden feste Sperrpausen zur Druchführung der Bauarbeiten, konnten die Leistungen nur von dem an den Tag der Begehung anwesender Firma ausgeführt. 07 Da die Verlegung der Trinkwasserversorgung zusammen mit der Verlegung anderen Wasserleitung verknupft ist, konnte die Planung der Leitungen nur von einem Firma übernommen werden. Da die Planung der restlichen Leitungen Bestandteil der geschuldeten Leistungen waren, ist ein Auftragnehmerwechsel nicht möglich. 08 Da die Ausführungsplanung der Abwasseranschluss Bestandteil der von Auftragnhemer geschuldete Leistungen war und dieser mit der Planung anderer Wasserleitungen unmittelbar verknupft war, war ein Auftragnehmerwechsel unmöglich.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer W. Markgraf GmbH & Co KG2 Veröffentlichungen
- 05.06.2025 Auch in TED EU publiziert
- 04.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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