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Landeshauptstadt Hannover - E-Scooter-Verleih

Landeshauptstadt Hannover · Hannover · Niedersachsen

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Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren, die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, das derzeit ungeregelte Angebot an mietbaren E-Scootern im Stadtgebiet künftig durch Aufnahme entsprechender Vorgaben in die Sondernutzungssatzung zu regulieren. Der erste "E-Scooter-Verleih" wurde in Hannover im Jahr 2019 gestartet. Aktuell werden von vier Anbietern ca. 8.000 E-Scooter im Stadtgebiet angeboten. Nach mehreren Jahren des Betriebs ohne gesonderte Vorgaben wurde mit den Anbietern Anfang des Jahres 2023 eine freiwillige Vereinbarung getroffen, mit der bereits Regeln für den Betrieb in Hannover aufgestellt wurden. Trotz dieser Vereinbarung kommt es anbieterübergreifend zu zahlreichen Beschwerden von Bürger*innen zum Thema E-Scooter. Ziel ist es, den Betrieb von E-Scootern im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens künftig auf Basis einer Sondernutzungserlaubnis nach § 18 NStrG zu regeln. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Vergabeverfahren, da keine Leistungsbeziehung im vergaberechtlichen Sinne begründet wird. Vielmehr soll die Nutzung des öffentlichen Raums im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes transparent und fair gesteuert werden. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Landeshauptstadt Hannover, geeigneten Anbietern im Rahmen eines standardisierten Verwaltungsverfahrens Sondernutzungserlaubnisse für einen befristeten Zeitraum zu erteilen. Vor der Ausarbeitung des Verfahrens sollen im Wege dieser Markterkundung relevante Einschätzungen der Anbieter eingeholt werden, insbesondere zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Betriebs unter den geplanten Rahmenbedingungen. 1 Eckpunkte des geplanten Regelungskonzepts: - Zulassung von max. 1.000 E-Scootern im Innenstadtbereich, die ausschließlich stationsgebunden an festen Stellplätzen abgestellt werden dürfen - Zulassung von weiteren max. 4.000 E-Scootern in den weiteren Stadtgebieten im Rahmen eines Free-Floating-Modells (also ohne feste Abstellstationen) - Begrenzung der Zahl der Anbieter durch Festsetzung der

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Die Landeshauptstadt Hannover plant, die Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen für E-Scooter-Verleihdienste zu regulieren.

Ziel ist es, den Betrieb von maximal 5.000 E-Scootern (1.000 stationär in der Innenstadt, 4.000 Free-Floating in anderen Gebieten) durch ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren zu steuern. Anbieter müssen Standortdaten bereitstellen und Gebühren entrichten.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Preiseinschätzung

Basierend auf 391 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 183.892 €
Median 416.457 €
Oberes Quartil 664.846 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Hannover, Niedersachsen
Veröffentlicht 10.07.2025
CPV-Code 71356000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Hannover

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 233.357 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.613 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/4 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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