AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/acee7d91-9ea8-4e08-b25f-25f4df8cd1e9) · Abgerufen am 04.09.2026 03:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/acee7d91-9ea8-4e08-b25f-25f4df8cd1e9/

RV Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Fahrzeugen für das Polizeipräsidium Duisburg

Notice-ID: acee7d91-9ea8-4e08-b25f-25f4df8cd1e9 · Procedure-ID: e177d771-4c3f-493a-989d-661461b9b57d

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Stammdaten

Auftraggeber
Polizeipräsidium Duisburg, Duisburg
Veröffentlicht
03.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50118110 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
453 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer 4-jährigen Rahmenvereinbarung mit Unternehmen über Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Fahrzeugen im Rahmen der Gefahrenabwehr. Die Leistung ist im Zuständigkeitsbereich des PP Duisburg zu erbringen, also im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Duisburg (Polizeiinspektion 1 Nord, Polizeiinspektion 2 Süd, vergleich Anlage 2). Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Vertragspartner/innen.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Abschleppdienst Bröker GmbH · Terstappen GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
11.08.2026
Angebotsspanne
85 – 85 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).