Einzureichen ist: a) aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge), einzureichen als A7;
Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
c) 124 Eigenerklärung zur Eignung (A9)
d) Eigenerklärung Mindestlohn (A10)
e) Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB (A11)
f) Eigenerklärung Sanktionen (A11.1)
g) Versicherungsnachweis (A12); Berufshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme über je mindestens 2.000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, nicht älter als 6 Monate maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Angebote Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Deckungssumme von allen Mitgliedern vorzuweisen, zu kennzeichnen als A12
h) Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen
i) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A13 Nachunternehmer die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 mit dem Angebot vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise hinsichtlich des Nachauftragnehmers hinsichtlich dessen Leistungsfähigkeit zu fordern.