AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/acf32e26-4323-4327-a4ef-20b7fe9a10fb) · Abgerufen am 27.09.2026 22:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/acf32e26-4323-4327-a4ef-20b7fe9a10fb/

Lieferung von Erdgas für den Landkreis Emsland und teilnehmende Kommunen für die Lieferjahre 2025 und 2026 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr

Notice-ID: acf32e26-4323-4327-a4ef-20b7fe9a10fb · Procedure-ID: d46e1eff-1ee6-40c8-a2f3-388015a73b47

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Emsland, Meppen
Veröffentlicht
23.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
13.431.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Emsland schreibt die Lieferung von Erdgas für die Lieferjahre 2025 und 2026 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr für Liegenschaften des Landkreises sowie teilnehmender Kommunen und kommunaler Einrichtungen im offenen Verfahren nach GWB und VgV aus. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich auf rd. 62,1 GWh pro Jahr.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
LogoEnergie GmbH · nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH
Vertragsabschluss
05.08.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).