Bauleistung FMI/HZV Erneuerung Bahndamm Borlinghausen 2970 km 134,0-134,350
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Das Projekt Erneuerung Damm in Borlinghausen sieht die vollständige Erneuerung des Dammbauwerkes mittels Fräs-Misch-Injektionsverfahren (FMI) und Stabilisierung der Böschungen auf beiden Gleisseiten mittels Hydro-Zementationsverfahren (HZV) auf der Strecke 2970 von km 134,0 bis 134,350 einschließlich der Hinterfüllbereiche der Brückenbauwerke Eisenbahnüberführung Teutonia (km 133,993) und Eisenbahnüberführung Drift (km 134,345) vor. Im Zusammenhang mit diesen Spezial-Tiefbauaktivitäten werden Oberbauarbeiten, Kabeltiefbau und Oberleitungsarbeiten sowie Korrosionsschutzarbeiten an den Stahlüberbauten der beiden EÜen Teutonia und Drift ausgeführt. Sämtliche Bauarbeiten werden gleisabschnittsweise unter Berücksichtigung von baubetrieblichen Sperrungen ausgeführt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Erneuerung eines Bahndamms mittels Spezial-Tiefbauverfahren (FMI/HZV) inklusive Oberbau-, Kabeltiefbau-, Oberleitungs- und Korrosionsschutzarbeiten.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
8 Veröffentlichungen
- 09.04.2026 026: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen// 025: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen// 024: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen// 023: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen// 022:Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen aktuell
- 19.03.2026 019:Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen. 020: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen. 021: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
- 19.06.2025 MKA17: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen. MKA18: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
- 06.05.2025 Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
- 28.04.2025 MKA 007, 008, 009, 011, 012, 013, 014 Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
- 07.04.2025 MKA 004 Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen. MKA 005 Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
- 31.03.2025 006- Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen), zudem können nachfolgende Leistungen nicht ausgeführt werden.
- 11.03.2025 MKA001:Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung. MKA002: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen MKA003: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
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