Offenes Verfahren Frist verlängert
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle
Geändert: Die AOK wird die Laufzeit des OHV 2024 um sechs Monate verlängern.

Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

AOK Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg

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Beschreibung

Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung und unter Ziffer 5.1 der Folgebekanntmachungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.7.2024, sie beträgt maximal 30 Monate und endet spätestens am 31.12.2026 (mit Ausnahme folgender Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen: Ustekinumab, Laufzeitende 31.12.2024; Beclometason dipropionat + Formoterolhemifumarat-1-Wasser + Glycopyrroniumbromid, Laufzeitende 31.3.2025; Somatropin, Laufzeitende 30.6.2026; Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid, Laufzeitende 30.6.2026; Tacrolimus-1-Wasser, Laufzeitende: 30.6.2026). Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2024 bis 31.12.2026 jederzeit zu einem Monatsersten möglich (mit Ausnahme der zuvor genannten Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen). Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4 und A.III.3 der Teilnahm

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Soziale Kriterien
  • Chancengleichheit
Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 289 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 162.291.032 €
Median 162.291.032 €
Oberes Quartil 162.291.032 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 22.10.2026 (noch 166 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 04.04.2024
  2. Angebotsfrist 22.10.2026
  3. Wertung ca. 23.10.2026
  4. Vertragsabschluss typisch ca. 17.04.2024

    Ø 13 Tage nach Publikation · Branchen-Median

Schätzungen basieren auf 607 vergleichbaren Vergaben in der Branche. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Auftraggeber AOK Baden-Württemberg
Standort Stuttgart, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 04.04.2024
CPV-Code 33600000
Medizintechnik (Was ist das?)
Erfüllungsort Stuttgart
Laufzeit 01.07.2024 – 31.12.2026
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 20 Tage

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 3.6

Historischer Durchschnitt aus 601.199 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 13 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers AOK Baden-Württemberg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert · KI-Analyse

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