Deutschland – Arzneimittel – Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
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Beschreibung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe): 1. Aripiprazol* (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 2. Glatirameracetat (Lfd.-Nr. 2 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 3. Peginterferon beta-1a (Lfd.-Nr. 3 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 4. Somatropin (Lfd.-Nr. 4 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 5. Ustekinumab (Lfd.-Nr. 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen). *Bei Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Aripiprazol gehören ausschließlich nur Arzneimittel mit diesem Wirkstoff in den retardierten Darreichungsformen mit dem ATC-Code N05AX12 zum Beschaffungsbedarf. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Damit würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu wäre je Wirkstoff ein neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1, A.I.4 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Entscheidet sich die AOK für eine Erweiterung des Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweil
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Die Ausschreibung betrifft den Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen für Arzneimittel mit spezifischen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier oev
Angebote werden eingeholt
6 Veröffentlichungen
- Frist 22.10.2026 Die AOK wird die Laufzeit des OHV 2024 um sechs Monate verlängern.
- 21.04.2026 Auch in TED EU publiziert aktuell
- Frist 21.04.2026 Die AOK wird im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens keine Rabattverträge zum Wirkstoff Ustekinumab mit einem Vertragsstart zum 1.12.2024 oder späteren Zeitpunkten abschließen.
- 30.10.2024 Auch in TED EU publiziert
- Frist 18.05.2024 Original-Veröffentlichung
- 21.04.2026 Auch in TED EU publiziert
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 289 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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