Planungsleistungen BIM NBS Frankfurt-Mannheim, Abschnitt Lorsch bis Mannheim-Waldhof; Fachlose 1-5
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Planungsleistungen BIM NBS Frankfurt-Mannheim, Abschnitt Lorsch bis Mannheim-Waldhof, Fachlos 1: BIM Technische Planungsleistungen (Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung) Fachlos 2: BIM Vermessung Fachlos 3: BIM Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Fachlos 4: Seveso Fachlos 5: BIM Planungsleistungen Gebäude
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für umfangreiche BIM-Planungsleistungen im Abschnitt Lorsch bis Mannheim-Waldhof der NBS Frankfurt-Mannheim.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 334 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
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14 Veröffentlichungen
- 15.04.2026 NT 12 - Im Rahmen der voranschreitenden Tunnelplanung (Objektplanung zur Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke in LPH3 „Entwurfsplanung“) sind die Auswirkungen der Vorzugstrasse und der geplanten Vortriebsweise auf die Grundwasserbelastung im Osten von Neuschloß zu untersuchen. Die erforderlichen Planungsumfänge umfassen u.a. die Modellierung der Tunnelröhren in ein „Stofftransportmodell“ und eine gutachterliche Beurteilung hinsichtlich der geologisch-/hydrogeologisch-/ und hydrochemischen Verhältnisse für den Ist-Zustand und Soll-Zustand. Die Leistungen sind als zusätzliche Leistungen zu bewerten. Die gutachterlichen Tätigkeiten bauen bereits auf vorhandene Planungsergebnisse aus den Leistungspunkten 1 und 2 (des Leistungsbildes zum Hauptvertrag) auf – und das entsprechende Arbeitsergebnis wird in das bereits bestehende Gutachten für den gesamten Planfeststellungsabschnitt eingearbeitet.
- 30.03.2026 13 Im Zuge der fortschreitenden Vor- und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 2 und 3 nach HOAI) wurde festgestellt, dass die im digitalen Bestandsmodell enthaltenen Bestandsdaten, insbesondere zu Leitungen Dritter, zu aktualisieren sind. Die bislang verwendeten Daten basieren auf einem Beschaffungsstand aus dem Jahr 2021 und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Planungsstand. Zur Sicherstellung einer korrekten Grundlage ist ein erneuter Abruf der Leitungsdaten, deren Digitalisierung sowie die Überführung in das bestehende digitale Bestandsmodell erforderlich.
- 26.11.2025 Gemäß aktuellem Planungsstand in der Vorplanung (Leistungsphase 2 des Objektplaners) werden zusätzliche Erkundungspunkte als Teil der begleitenden Baugrunderkundung erforderlich. Gründe hierfür sind u.a. die Verlängerung der geschlossenen Bauweise im Norden und Süden sowie Optimierung bzw. Verschiebung von Zielschächten, Erweiterung der BE-Flächen in der Nähe von Einhausen und Mannheim sowie notwendige rechnerische Nachweise mit Bezug zur favorisierten Entwurfsgeschwindigkeit. Die zusätzlichen Leistungen als geotechnische Untersuchungen des künftigen Baufeldes sowie der entsprechenden BE-Flächen sind konkret auf die Planungsergebnisse des Objektplaners abzustellen.
- 17.11.2025 An der Riedbahn (Strecke 4010/3657) wird für einen Streckenabschnitt mit einer Länge von ca. 1,75 km (von km 10,1 bis km 11,85) infolge der Erhöhung der Entwurfsgeschwindigkeit auf > 200 km/h gemäß RiL 936 der „Nachweis der dynamischen Stabilität“ des Untergrundes notwendig. Hierzu sind Planungsleistungen als geotechnische Untersuchungen und deren Darstellung / Genehmigung mittels eines UiG/ZiE-Antrages auszuführen. Die zusätzlichen Leistungen als geotechnische Untersuchung im Bereich der Bestandsstrecke sind konkret auf die Planungsergebnisse des Objektplaners (Vorplanung) - und insbesondere auf Daten/Ergebnisse aus dem noch laufenden Bohrprogramm abzustellen.
- 06.10.2025 Ein Planerwechsel in der aktuellen Projektphase würde erhebliche technische Risiken verursachen. Ein neuer Planer müsste sämtliche bisherigen Berechnungen nachvollziehen, was zu Doppelbearbeitungen, Verzögerungen und potenziellen Inkonsistenzen in statischen Nachweisen sowie Kostenschätzungen führen würde. Zudem entstehen zusätzliche Schnittstellen, die den Abstimmungsaufwand erhöhen und den Projektfortschritt gefährden.
- 11.08.2025 Im Rahmen der Vorplanung zur „Trassenvariante 4-13“ sind zusätzliche Planungsaufwendungen erforderlich. Die Bestandsbauwerke (1) „Grünbrücke Tannäckerschneise“, (2) „SÜ K65 Einhausen – Rahmenbauwerk über NBS“, (3) „SÜ K65 Einhausen – Bauwerk über BAB“, (4) „SÜ Bensheimer Straße – Rahmenbauwerk über NBS“ und (5) „SÜ Bensheimer Straße – Bauwerk über BAB“ liegen außerhalb der Planfeststellungsgrenzen des PFA 5 – eine entsprechende planerische Bewertung ist jedoch als Grundlage für die vertraglich vereinbarte Objektplanungen der Verkehrsanlage (Objekt 1 aus der Objektliste in Anlage 2.1 zum Ingenieurvertrag) bzw. der Ingenieurbauwerke (Objekte 5, 19 aus der Objektliste als Anlage 2.1 im Ingenieurvertrag) in den Leistungsphasen 1 und 2 dennoch erforderlich. Um eine Konflikt -und Kollisionsprüfung gemäß den Anforderungen des BIM-Projekts sicherzustellen sind nachfolgende Planungsaufwendungen notwendig: BIM-Modell der Bestandsbauwerke unter Berücksichtigung - Planungsrandbedingungen inkl. Planableitung/Attributierung gemäß BAP - Kostenschätzung - Beitrag zum Erläuterungsbericht - Ermittlung des Eingriffs und der Umweltauswirkungen - Einarbeiten in das Vorplanungsheft für den Abschnitt Lorsch / Mannheim-Waldhof
- 11.07.2025 10: Mit Ausgabe einer überarbeiteten DB Ril 853 (Gültig ab 15.04.2024) ändern sich Randbedingungen für die Planung von Eisenbahntunneln. Diese Richtlinie gilt für neue bzw. vollerneuerte Tunnel gemäß Ril 853.0101. Nunmehr ist es erforderlich, einen projektspezifischen Tunnelquerschnitt zu erstellen. Die Dimensionierung der Querschnitte muss alle für das Tunnelbauwerk notwendigen Parameter und Randbedingungen berücksichtigen. Auf Grundlage dieser Änderung sind die tatsächlichen Anforderungen für einen neuen Regelquerschnitt zu erarbeiten und der Tunnelquerschnitt entsprechend zu entwickeln. Diese Anpassungen stellen sicher, dass die Planungen den aktuellen technischen und rechtlichen Vorgaben der neuen Richtlinie entsprechen.
- 08.07.2025 03: Abschnittsübergreifende Ermittlung von Baukosten als Grundlage für die Kostenschätzungen im Rahmen der Vorplanung (hier konkret als Grundlage für die Vorzugsvariante V4-13). Die erforderliche Leistung umfasst zusätzliche Abstimmungen u.a. mit den Fachstellen des Auftraggebers, der übergeordneten Projektsteuerung sowie den in den jeweiligen Abschnitten beauftragten Objekt- und Fachplanern. Ziel ist eine einheitliche Preisbasis innerhalb des Projekts, insbesondere durch Bewertung von Kostenelementen, die nicht über den Kostenkennwertkatalog abgedeckt werden können. aktuell
- 07.07.2025 4: Sachverhalt B1: Verlängerung der Bauzeit Mit dem vorliegenden Nachtragssachverhalt beansprucht der AN die Vergütung von zusätzlichen Aufwendungen, die aufgrund einer „wesentlich längeren Bauüberwachungszeit“ entstehen. Im Nachtragsangebot heißt es auf Seite 2/6 hierzu: „Bau-Ist mit Stand 05/2023: Neuausschreibung und anschließende, zeitlich um mehrere Monate versetzter Ausführungsbeginn der Lose 1, 2 und 3, führt zu einer tatsächlichen Dauer der Fachbauüberwachung von ca. 70 Wochen gesamt – davon 60 Wochen mit Vor-Ort-Präsenz. […]“. Die zusätzlichen Aufwendungen / Leistungen werden auf Seite 2/6 wie folgt beschrieben: - Erhöhte Personalkosten durch längere Laufzeit der Fachbauüberwachung; - Zeitliche Verschiebung von Leistungsanteilen und Geltendmachung von Valorisierungskosten von 2022 nach 2023; - Erhöhte Aufwendungen durch losweise Vergabe […]. Sachverhalt B2: Vertragsmanagement (Bauablauf) Mit dem vorliegenden Nachtragssachverhalt beansprucht der AN die Vergütung von zusätzlichen Aufwendungen, die im Zuge der Fachbauüberwachung (Bau-AN in den Losen 2 und 3) erforderlich werden. Das Nachtragsangebot umfasst folgende Leistungen: - Vertragsmanagement im Zuge der Abwicklung der Bauverträge, u.a. die Prüfung von vertragsrelevantem Schriftverkehr (Bedenkenanmeldungen, Behinderungen sowie Mehrkostenanmeldungen und Nachtragsangebote); - Beratung des Auftraggebers im Zuge der Abwicklung der Bauverträge, u.a. durch schriftliche Stellungnahmen bezüglich des geführten Schriftverkehrs sowie Vorbereitung von etwaigen Antwortschreiben durch den Auftraggeber; - Voraussichtliche Abrechnungsmengen im Zusammenhang mit Nachtragsforderungen der Bau-AN, u.a. Mengen und Preise von Zulagen zu Positionen aus dem Haupt-LV. Sachverhalt B3: Neuerstellung von Ausschreibungsunterlagen für ein Los 4 (Riedbahn) Mit dem vorliegenden Nachtragssachverhalt beansprucht der AN die Vergütung von zusätzlichen Aufwendungen, die im Rahmen der Ausschreibung von Bauleistungen erforderlich werden. Im Nachtragsangebot heißt es auf Seite 4/6 hierzu: „Die Vergabe der Leistung über die Erstausschreibung […] mit Leistungserbringung in der ursprünglich vorgesehenen Sperrpause musste aufgehoben werden. Aus der Neuausschreibung in 3 Losen wurden die „Sperrpausenleistung“ separiert und als Los 4 neu verfasst. Ein Rahmenvertragsabruf der DB in 2022 blieb ebenfalls erfolglos. Die Ausschreibungsunterlagen „Los 4 Riedbahn“ wurden danach mehrfach angepasst und dem AG […] zur Verfügung gestellt. Das Nachtragsangebot umfasst folgende Leistungen: - Neuerstellung und Optimierung von Ausschreibungsunterlagen; - Begleitung der Ausschreibung inklusive Beantwortung von Bieterfragen. 3: Im Zuge der Vorplanung wurden zunächst 15 (Vor-)Varianten entwickelt von denen schließlich 6 vertieft untersucht wurden. Durch den Auftraggeber wurde hierbei auch eine Variante der Trassenführung gewählt, die außerhalb des ursprünglich für den PFA 5-6 definierten Planungsraums der Vergabeunterlagen lag. Das vorliegende Nachtragsangebot umfasst folgende Planungsaufwendungen: A1: Geänderte und zusätzliche Trassenvariante Im Planungsverlauf wurden auch Varianten entwickelt, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Planungskorridors waren. Diese Varianten wurden mit dem EBA im Rahmen eines Termins zur Planungsbegleitung am 28.07.2022 zur Untersuchung freigegeben. Durch die Bearbeitung der nicht im ursprünglichen Planungskorridor liegenden Variante ergaben sich u.a. folgende zusätzliche Planungsaufwendungen für den Auftragnehmer: Auswertung vorhandener Unterlagen die spezifisch für die neue Trassenlage notwendig ist (abstromiger Bereich Arsenfahne Neuschloss, Wasserschutzgebiet, Deponie Lampertheim) Umplanung / Verschiebung von Erkundungspunkten zum zusätzlichen Erkundungskorridor Bearbeitung/Erweiterung/Änderung bestehender Gestattungsverträge Bewertung von Baugrundeigenschaften die spezifisch für den neuen Erkundungskorridor sind (abstromiger Bereich Arsenfahne Neuschloss, Wasserschutzgebiet, Deponie Lampertheim) A2: Erweiterung des Planungsraumes nach Norden Der vertraglich vereinbarte Planungsabschnitt beginnt im Norden etwa auf Höhe der Gewässerquerung Weschnitz und endet etwa am südlichen Ende des Bahnhofs Mannheim-Waldhof. Er hat eine Gesamtlänge (inkl. Riedbahn) von 18 km Länge. Die Grenze des Planungsraumes nach Norden wurde zunächst mit der Autobahnüberführung über die Bensheimer Straße in Einhausen festgelegt. Da eine der zu beplanenden Varianten mittels einer geschlossenen Bauweise mit einer Tunnelbohrmaschine realisiert werden sollte, musste der Planungsraum nach Norden bis hin zum Jägersburger Waldes verlängert werden. Daraus ergab sich das der bestehende Planungsraum von 18km auf 19km erweitert wurde. A3 Erstellen von Abzugskörpern aus dem 3D-Baugrundmodell Zur weiteren Planung meldete der Verkehrsplaner den Bedarf an, dass durch Bauwerke verdrängte Volumen – wie Tunnelbauwerke oder Fundamente von Brücken – als 3D-Abzugskörper darzustellen. Da die Firma Geoconsult bereits das gesamte digitale Geländemodell (DGM) erstellt hat und diese Volumenmodelle direkt in das DGM integriert werden müssen, wurde in einer Koordinationsrunde beschlossen, dass Geoconsult diese Aufgabe übernehmen soll. Die Darstellung erfolgt mit der Software FrogLeap. Die zusätzliche Aufgabe wurde als notwendig erkannt, um die Planungssicherheit zu erhöhen und die weiteren Schritte effizient zu gestalten.
- 26.06.2025 Mit Verweis auf den Ingenieurvertrag, hier Pos. 1.1 (aus Leistungsbild „Vermessung […]“) übergibt der AG dem AN nach Auftragsvergabe u.a. nachfolgende Plangrundlagen: „DB-Festpunktfeld DB_REF (Punkte im Punktstatus 0,1)“. Entsprechend der internen Auskunft aus dem zuständigen Fachbereich Vermessung Großprojekte sind die erforderlichen Vermessungsdaten für den PFA 5-6, im Bereich Blumenau bis Mannheim-Waldhof (Strecke 4010 km 5,000-15,000 und Strecke 4011 km 4,000-12,250) nicht bzw. nicht vollständig vorhanden. Als Voraussetzung für die vertraglich geschuldete Bestandsaufnahme (Punkte im Punktstatus 4) ist daher zunächst eine übergeordnete Bestandsdatenerfassung in Form eines DB-Festpunktfeldes DB_REF zu erstellen. Die Leistungen umfassen sowohl Aufmaßtätigkeiten vor Ort in Sperrpausen (sowohl Tag als auch Nacht) sowie die Nachbereitung / Einarbeitung als allgemeine CAD-Leistungen. Die genannten Leistungen sind zur Erreichung des vertraglich geschuldeten Werkerfolges zwingend erforderlich – und können aufgrund baubetrieblicher Belange vor Ort sowie insbesondere aufgrund der Darstellung im Festpunktfeld DB_REF nur durch das bereits beauftragte Vermessungsbüro erbracht werden.
- 19.06.2025 NT 02 Als Voraussetzung für die vertraglich geschuldete Bestandsaufnahme wird durch den AN zunächst eine übergeordnete Bestandsdatenerfassung in Form eines DB-Festpunktfeldes DB_REF erstellt. Vgl. NT 01. Diese Leistungen umfassen Aufmaßtätigkeiten vor Ort in Sperrpausen. Mit Blick auf die Leistungen des Hauptvertrages vergrößert sich damit der zeitliche Aufwand für Aufmaßtätigkeiten vor Ort. Die Aufmaßtätigkeiten finden an der sogenannten Riedbahn (Strecke 4010 und 4011) statt. Die Riedbahn ist eine der am meisten befahrenen Eisenbahnstrecken im Streckennetz der Deutschen Bahn. Sie ist zudem als überlasteter Schienenweg bei der Bundesnetzagentur ausgewiesen. Aufgrund der eng getakteten Zugfolge auf der Riedbahn und zur Vermeidung von verspäteten Zugfahrten im Personen- und Güterverkehr wurden den Vermessungsarbeiten trotz genehmigter Betra und Auszug eForms – Änderungsbekanntmachung (208.1403V07) Seite 2 Gültig ab: 29.04.2024 aktuellen Sicherungsplänen der Zutritt in den zu vermessenden Gleisbereich durch die zuständige Betriebsführung sowohl am Tag als auch in der Nacht teilweise nicht gewährt. Dadurch kommt es zu Ausfallzeiten beim AN. Hieraus für den AN resultierende Ausfallzeiten werden als zu vergütender Mehraufwand betrachtet. NT 04 Ursprünglich wurde für die Bestandsmodellierung Revit „Version 2020“ vereinbart. Gemäß der Abstimmung und Festlegung aus der BIM-Gesamtkoordinationsrunde vom 14.01.2022 wurden die bereits mit Revit „Version 2020“ erstellten und in der CDE eingestellten Bestandsmodelle auf Revit „Version 2022“ aktualisiert und erneut in der CDE abgelegt. Hintergrund ist, dass die Revit „Version 2022“ bessere Funktionen sowie eine bessere Kompatibilität mit aktuellen Systemen bietet. Dies reduziert potenzielle Fehler, die ggf. bei der Verwendung älterer Versionen auftreten können. NT 05 Im Rahmen der Vorplanung wurde durch den Objektplaner Verkehrsanlage der Bereich nördlich von Lorsch (1,5 km) planerisch betrachtet. Das von Seiten GI-Consult als Planungsergebnis übergebene DGM (Digitales Geländemodell) deckt diesen Bereich daher nicht ab. Als Arbeitsgrundlage für den Objektplaner ist der genannte Bereich ebenfalls vermessungstechnisch zu betrachten – und in das bereits bestehende DGM einzupflegen. NT 06 Als Voraussetzung für die vertraglich geschuldete Bestandsaufnahme wird durch den AN zunächst eine übergeordnete Bestandsdatenerfassung in Form eines DB-Festpunktfeldes DB_REF erstellt. Vgl. NT 01. Diese Leistungen umfassen Aufmaßtätigkeiten vor Ort in Sperrpausen. Mit Blick auf die Leistungen des Hauptvertrages vergrößert sich damit der zeitliche Aufwand für Aufmaßtätigkeiten vor Ort, sodass im Bereich der Bestandsstrecke 4010 (Abschnitt Blumenau bis Mannhein-Waldhof) insbesondere zusätzlicher Bedarf an Sicherungspersonal besteht – ggf. durch umfangreichere Messarbeiten an unterschiedlichen Stellen im Gleis oder durch Messarbeiten außerhalb der ursprünglich für die Aufmaßtätigkeiten vorgesehen Zeitfenster. Auszug eForms – Änderungsbekanntmachung (208.1403V07) Seite 2 Gültig ab: 29.04.2024 Sofern die technischen Voraussetzungen vorliegen, werden (in Abstimmung mit der Sicherung: Sicherungspersonal und/oder Sicherungspläne) geeignete Aufmaßtätigkeiten in Nachtschichten ausgeführt. Entsprechende Zuschläge für Arbeiten in der Nacht (sowie ggf. an Sonn- und Feiertagen) werden als zu vergütender Mehraufwand betrachtet. NT 07 Von Seiten des AG wurden nach Auftragsvergabe Bestandsunterlagen als Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Mit Blick auf die Oberleitungsmaste und/oder Masttafeln gilt festzustellen, dass die Daten teilweise lückenhaft und/oder nicht nachvollziehbar sind. Auszug eForms – Änderungsbekanntmachung (208.1403V07) Seite 2 Gültig ab: 29.04.2024 Um eine ausreichende Arbeitsgrundlage zu erhalten, wurden von Seiten des AN die bestehenden Unterlagen mehrfach geprüft und mit den zuständigen Fachdiensten des AG abgestimmt – und ggf. korrigiert / vervollständigt. Entsprechende Aufwendungen werden als zu vergütender Mehraufwand betrachtet. NT 08 Im Rahmen der Leistungsphase 2 „Vorplanung“ aus der Objektplanung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke wurde die Variante 14 mehrfach überarbeitet und/oder angepasst. Als entsprechende Planungsgrundlage wurde daher auch eine Anpassung im entsprechenden digitalen Geländemodell DGM wie folgt erforderlich: - Erweiterung des neuen Korridors „Variante 14“ - Anpassung der Schnittkanten - Umwandlung als Raster-DGM - Export DGM als DWG, XML und IFC-Datei Auszug eForms – Änderungsbekanntmachung (208.1403V07) Seite 2 Gültig ab: 29.04.2024 Die o.g. Aufwendungen resultieren aus Planungsergebnissen und anderen Losen – und waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung nicht absehbar. NT 09 Im Rahmen der Lph 2 „Vorplanung“ aus der Objektplanung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke wurde der Lageplan entlang der BAB A6 überarbeitet und/oder angepasst. Die entsprechende Umsetzung resultiert aus einer Forderung des Objektplaners mit Datum 10.05.2023.Der neue Blattschnitt stellt „links“ und „rechts“ einen um 350m erweiterten Korridor dar, sodass der geplante Bau- u. Endzustand der BAB A6 vollumfänglich betrachtet werden kann.
- 17.06.2025 NT 03 Von Seiten des AG wurden dem AN nach Auftragsvergabe u.a. nachfolgende Bestandsdaten übergeben (vgl. dazu beiliegende mail v. 05.11.2021: (1) Strecke3570, (2) Strecke 4010, (3) Strecke 4011). Im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung durch den AN wurde erkennbar, dass die vorhandenen Daten in Teilen widersprüchliche Angaben aufweisen und für eine weitere Verwendung digital aufbereitet werden müssen – insofern sind u.a. entsprechende CAD-Aufwendungen im Vorfeld notwendig.
- 25.03.2025 NT08: Gründungsempfehlung für OLA Masten
- 25.03.2025 NT05- Im Rahmen der Planungen zur Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim im Abschnitt Lorsch-Mannheim wurde im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ein grober Korridor für die Streckenführung und der abschnittsweise Tunnelbau festgelegt. Der Tunnelbau wurde nach dem Verfahren der offenen Bauweise angestrebt. Im Rahmen der Vorplanung wurde festgestellt, dass der Bau eines Tunnels in geschlossener Bauweise mittels maschinellem Vortrieb die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Durch Änderung der Vortriebsweise eröffnete sich weiterhin die Möglichkeit, die Trassenlage zu optimieren. Durch die in Teilen geänderte Trassenlage ergibt sich die Notwendigkeit, das Bohrprogramm anzupassen und durch zusätzliche Bohrungen zu ergänzen. Es entsteht dem Gutachter ein Mehraufwand in allen Bereichen der bislang beauftragten Leistungen insbesondere jedoch durch den wesentlich erhöhten Betreuungsbedarf der Arbeiten der Bohrfirmen. Aufwendungen aus dieser Planungsänderung - die nach Angebotsabgabe beschlossen wurde – konnten zum Zeitpunkt der Vergabe nicht berücksichtigt werden
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