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Markterkundung „Patent-Rechercheplattform“
Deutsches Patent- und Markenamt · München · Bayern · Untere Bundesbehörde
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Beschreibung
Beschreibung: Das DPMA bereitet derzeit das Vergabeverfahren „Patent-Rechercheplattform“ vor und führt hierzu eine Markterkundung durch. Ziel dieser Markterkundung ist, es einen umfassenden Überblick über den Stand des Marktes für Recherchetools im Bereich der Patentrecherche zu gewinnen. Diese Vorinformation ist Teil der Markterkundung. Ein förmliches Vergabeverfahren wird also noch nicht eingeleitet. In diesem Rahmen wendet sich diese Vorinformation an alle Marktteilnehmer, die eine Patent-Rechercheplattform anbieten können, die den im Nachfolgenden dargestellten Anforderungen entspricht. Neben den im Nachfolgenden dargestellten technischen Anforderungen muss die Patent- Rechercheplattform natürlich auch die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, beispielsweise die Vorgaben des Datenschutzrechtes. Wir bitten Sie, uns über die entsprechenden Patent-Rechercheplattformen zu informieren, die Sie anbieten können. Bitte senden Sie uns bis zum 8. Juni 2026 entsprechende Informationen, beispielsweise per E-Mail an vergabestelle@dpma.de Im Übrigen verweisen wir auf die weitere Beschreibung der Anforderungen im Bereich "Zusätzliche Informationen".
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Markterkundung zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens für eine Patent-Rechercheplattform.
- Gesucht werden Anbieter von Recherchetools für Patentrecherchen, die technische und datenschutzrechtliche Vorgaben erfüllen.
- Interessierte Marktteilnehmer werden gebeten, bis zum 8. Juni 2026 Informationen zu ihren Angeboten einzureichen.
- Dies ist eine Vorinformation und kein formelles Vergabeverfahren.
Das DPMA führt eine Markterkundung für eine Patent-Rechercheplattform durch.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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