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Evangelisches Klinikum Gelsenkirchen Neubau Psychiatrie - Abbrucharbeiten
Evangelisches Klinikum Gelsenkirchen GmbH · Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde
Angebote bis 26.10.2026, 10:00 Uhr (noch 24 Tage)
Beschreibung
Die geplante Abbruchmaßnahme dient der Baufeldfreimachung für einen Erweiterungsbau des ev. Klinikum Gelsenkirchen. Dies umfasst den Abbruch des ehemaligen Amtsgericht Gelsenkirchen (3- bzw. 5-geschossiger Baukörper mit Walm-/Satteldach bzw. Flachdach) sowie einem angrenzenden 2-geschossigem Anstaltsgebäude mit verschiedenen Anbauten. Des weiteren befindet sich auf dem Gelände ein ebenfalls abzubrechender unterirdischer ehem. Luftschutzraum (Bunkeranlage) aus dem 2. Weltkrieg. Das abzubrechende Bauvolumen beträgt gesamt ca. 60.000 m3 (BRI). Die Gebäudekörper des ehemaligen Amtsgerichts sind teilweise unterkellert und grenzen unmittelbar an den Straßenraum (Gehweg und Straße) der Overwegstraße an. Die Gebäude sind zu unterschiedlichen Zeiten errichtet worden, das ehem. Amtsgericht (Altbau) zur Jahrhundertwende bzw. der Anbau nach dem 2. Weltkrieg, teilweise unterkellert und in einigen Bereichen einsturzgefährdet. In einigen Bereichen der Baukörper muss der fachgerechte Ausbau und die bestimmungsgemäße Entsorgung verschiedener schadstoffhaltiger Abbruchmaterialien wie Asbest, PCB, KMF, etc. erfolgen. Der gesamte Abbruch erfolgt im innerstädtischen Umfeld mit unmittelbar angrenzender Nachbarbebauung und stellt somit hohe Anforderung an den Ablauf und die Logistik der Abbrucharbeiten.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Zertifizierungen Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise in Kopie vorzulegen: a) den Nachweis der Berechtigung zur Führung des RAL-Gütezeichens Abbrucharbeiten (RAL-GZ 509) mit den Klassen HA3, AB, AK der Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. oder einen gleichwertigen Nachweis, sowie b) ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG i. V. m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültig sein. Als gleichwertig gelten insbesondere Zertifikate akkreditierter Stellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU/des EWR, die vergleichbare Anforderungen an Fachkunde, Zuverlässigkeit, Geräteausstattung und ordnungsgemäße Abfallentsorgung belegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber darzulegen und nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn das Mitglied, das die jeweilige Leistung ausführt, den Nachweis erbringt. Werden die Leistungen durch Nachunternehmer erbracht, sind die Nachweise für den jeweiligen Nachunternehmer vorzulegen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Abbrucharbeiten für den Neubau einer Psychiatrie am Evangelischen Klinikum Gelsenkirchen.
- Umfasst den Abbruch von Gebäuden (Amtsgericht, Anstaltsgebäude, Bunkeranlage) mit ca. 60.000 m3 BRI.
- Fachgerechter Ausbau und Entsorgung schadstoffhaltiger Materialien (Asbest, PCB, KMF) ist erforderlich.
- Hohe Anforderungen an Logistik und Ablauf im innerstädtischen Umfeld mit angrenzender Nachbarbebauung.
- Bieter müssen Erfahrung mit komplexen Abbruchprojekten und Schadstoffsanierung nachweisen.
Die Ausschreibung betrifft Abbrucharbeiten für den Neubau einer Psychiatrie am Evangelischen Klinikum Gelsenkirchen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 3 EU Nr. 3, 3a EU Abs. 2 VOB/A i.V.m. § 3b EU Abs. 3 VOB/A. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird in mehreren, aufeinanderfolgenden Schritten durchgeführt. Das Vergabeverfahren beginnt mit der Auftragsbekanntmachung und der Einleitung des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs, in welchem Bewerber auf ihre Eignung geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird die Angebots- und Verhandlungsphase mit 3 bis 5 Bietern durchgeführt. Die Auswahl der geeigneten Bewerber erfolgt nach den in der EU-Bekanntmachung und der veröffentlichten festgelegten objektiven Auswahlkriterien. Die ausgewählten Bieter geben auf Grundlage der Leistungsbeschreibung ein Erstangebot ab, welches mit dem AG verhandelt wird. Das Erstangebot enthält bereits eine indikative Kostenprognose. Der AG behält sich vor, den Zuschlag bereits auf ein Erstangebot zu erteilen. Sollte der AG keinen Zuschlag auf das Erstangebot erteilen, werden die nach der ersten Wertung in die engere Wahl kommenden Bieter zu einem Bietergespräch eingeladen. Voraussichtlich werden drei Bieter eingeladen. Je nach Wertungsergebnis kann auch nur ein Bieter in die engere Wahl gelangen, wenn nur dieser unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten realistisch für den Zuschlag in Betracht kommt. Die geladenen Bieter erhalten im Bietergespräch Gelegenheit, ihr Angebot zu verbalisieren und insbesondere die erarbeiteten Herausforderungen des Projekts sowie etwaige Vertragsaspekte vorzustellen. Die genaue Zeitplanung und der Ablauf werden mit der Einladung mitgeteilt. Im Anschluss wird der öffentliche Auftrag für die Abbrucharbeiten auf das wirtschaftlichste, final von den Bietern abgegebene Angebot erteilt. Der AG behält sich vor, Ablauf und Termine des Vergabeverfahrens im vergaberechtlich zulässigen Rahmen zu ändern.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 Pkt.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Risiko- und Nachhaltigkeitskonzept 10 Pkt.Qualität
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
(1) Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): - Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; - Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden Angaben zur Eignung abgegeben werden; - Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung); - Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister (auf Verlangen Nachweis). Ferner ist einzureichen: (2) Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
(2) Sowohl von präqualifizierten als auch von nicht präqualifizierten Unternehmen einzureichen: Eigenerklärung über Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindes-tens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, sich auf gesondertes Verlangen eine aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers, aus der sich die Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenann-ten Deckungssummen ergibt, vorlegen zu lassen; die Bescheinigung darf im Zeitpunkt der Einrei-chung nicht älter als sechs Monate sein. Sollte der Bewerber derzeit noch nicht über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen verfügen, ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass er im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung unverzüglich abschließt. Der Auftraggeber behält sich vor, sich auf gesondertes Verlangen eine aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers vorlegen zu lassen, aus der sich die Bereitschaft des Versicherungsgebers ergibt, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen abzuschließen; die Bescheinigung darf im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - zur Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz auch für präqualifizierte Unternehmen und zum Versicherungsschutz auch für präqualifizierte Unternhemen siehe sogleich)) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen in jedem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren über einen Umsatz verfügt haben müssen von jeweils mind. 7 Mio. EUR (netto). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): - Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre (Mindestanforderung: Der Umsatz muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mind. 7 Mio. EUR (netto) betragen haben); - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Zertifizierungen Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise in Kopie vorzulegen: a) den Nachweis der Berechtigung zur Führung des RAL-Gütezeichens Abbrucharbeiten (RAL-GZ 509) mit den Klassen HA3, AB, AK der Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. oder einen gleichwertigen Nachweis, sowie b) ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG i. V. m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder einen gleichwertigen Nachweis. Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültig sein. Als gleichwertig gelten insbesondere Zertifikate akkreditierter Stellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU/des EWR, die vergleichbare Anforderungen an Fachkunde, Zuverlässigkeit, Geräteausstattung und ordnungsgemäße Abfallentsorgung belegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber darzulegen und nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn das Mitglied, das die jeweilige Leistung ausführt, den Nachweis erbringt. Werden die Leistungen durch Nachunternehmer erbracht, sind die Nachweise für den jeweiligen Nachunternehmer vorzulegen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Sowohl von präqualifizierten als auch von nicht präqualifizierten Unternehmen sind mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen: 1. Darstellung der Referenzen über vergleichbare Leistungen, mit Angabe insbesondere a) Projektbezeichnung, Ort b) Auftragnehmer (bei Bewerbergemeinschaften das/die Unternehmen, das/die die Leistung erbracht hat/haben) c) Referenzgeber, Branche, Anschrift, Abteilung und Ansprechpartner mit Kontaktdaten d) Angabe dazu, ob die Referenz den Abbruch/Rückbau eines Gebäudes zum Gegenstand hat (inkl. Nennung des Gebäudes) e) Angabe der Adresse des abgebrochenen/zurückgebauten Gebäudes) f) Angaben zum Abbruch-/Rückbauvolumen g) Angaben zur Komplexität der örtlichen und baulichen Rahmenbedingungen des abgebrochene/zurückgebaute Gebäudes, insbesondere dazu ob sich das abgebrochene/zurückgebaute Gebäude in innerstädtischer Lage bzw. vergleichbar beengter Lage befunden hat; der Abbruch unter besonderem Schutzbedarf angrenzender Bebauung erfolgt ist; ob das abgebrochene/zurückgebaute Gebäude unmittelbar und ohne Abstand an ein zu erhaltendes Gebäude an-grenzt h) Angaben zur Schadstoff-, Anlagen- und Entsorgungskomplexität, insbesondere dazu, ob die Referenz neben den Abbrucharbeiten den gleichzeitigen Rückbau und die Entsorgung von einem oder mehreren der folgenden Stoffe/Anlagen umfasst hat: - Asbest gem. TRGS 519; - Künstliche Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 521; - PCB gem. PCBAbfallV; - PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe); - Lüftungsanlagen mit schadstoffhaltigen Brandschutzklappen i) Angaben zur Kampfmittelrelevanz des abgebrochene/zurückgebaute Gebäudes, insbesondere Umfang und Einbindung kampfmittelbezogener Leistungen Angaben dazu, wann die Abnahme der Leistung erfolgt ist j) Angaben zum Leistungszeitraum Mindestanforderungen: Bewerber müssen mindestens drei Referenzen einreichen, die jeweils sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen: a) Referenz hat den Abbruch bzw. den Rückbau eines Gebäudes zum Gegenstand; b) Das Abbruch-/Rückbauvolumen beträgt mind. 1,5 Mio. EUR (netto); c) Die Referenz ist seit 07/2021 erbracht worden. Es reicht aus, wenn die Abnahme der Leistung seit 07/2021 erfolgt ist. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen von mindestens einem Mitglied der Bewerber-gemeinschaft vorzulegen. Wichtiger Hinweis: Soweit präqualifizierte Unternehmen keine diesen Mindestanforderungen entsprechende Refe-renzen im PQ-Verzeichnis hinterlegt haben, sind entsprechende Referenzangaben mit dem Teil-nahmeantrag vorzulegen (siehe entsprechender Vordruck). Eine Nachforderung entsprechender Angaben ist bei einem Verweis auf die Präqualifikation nicht zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.06.2022 - VII-Verg 19/22).
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Durchschnittliche Personalstärke
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Form-blatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Ei-generklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): - Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (auf Verlangen Aufgliederung)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 26.10.2026 Zertifizierungen Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise in Kopie vorzulegen: a) den Nachweis der Berechtigung zur Führung des RAL-Gütezeichens Abbrucharbeiten (RAL-GZ 509) mit den Klassen HA3, AB, AK der Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. oder einen gleichwertigen Nachweis, sowie b) ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG i. V. m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültig sein. Als gleichwertig gelten insbesondere Zertifikate akkreditierter Stellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU/des EWR, die vergleichbare Anforderungen an Fachkunde, Zuverlässigkeit, Geräteausstattung und ordnungsgemäße Abfallentsorgung belegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber darzulegen und nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn das Mitglied, das die jeweilige Leistung ausführt, den Nachweis erbringt. Werden die Leistungen durch Nachunternehmer erbracht, sind die Nachweise für den jeweiligen Nachunternehmer vorzulegen. aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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