Offenes Verfahren Frist abgelaufen Lieferauftrag IT & Digitalisierung EU-Oberschwelle KMU-geeignet Frist verlängert

Software JBoss EAP

Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD · Karlsruhe · Baden-Württemberg

Beschreibung

Die Ziele des Vorhabens KONSENS sind die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie der Einsatz einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren sowie für das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren. Nutzer der Besteuerungssoftware sind hauptsächlich interne Nutzer (Steu-erverwaltung) und in geringerem Umfang ex-terne Nutzer, die außerhalb der Finanzverwaltung an-gesiedelt sind. Die Entwicklung der Steuersoftware findet dezentral an verschiedenen Entwick-lungsstandorten der Steuerungsgruppenländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersach-sen und Nordrhein-Westfalen statt. Die übrigen Bundesländer haben sich verpflichtet, die von den Steuerungsgruppenländern entwi-ckelte oder beschaffte Software in ihren Rechenzentren und den Behörden der Finanzverwaltung einzuset-zen. In jedem Rechenzentrum wird eine eigene Instanz des KONSENS-Systems eingesetzt und auto-nom durch das entsprechende Land gepflegt und administriert. Dabei unterliegt die hardwaretechni-sche Ausstattung der Autonomie des Landes. Dementsprechend sind alle Länder für die Beschaf-fung und Zurverfügungstellung sowie für Pflege und Support der Lizenzen der ASS selbst verant-wortlich. Neben den Rechenzentren existieren zentrale Produktions- und Servicestellen (ZPS), von denen einheitliche Software für alle KONSENS-Vertragspartner eingesetzt und administriert wird. Die Steuerverwaltung tauscht darüber hinaus Daten mit öffentlichen Einrichtungen außerhalb der Steuerverwaltung aus.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Ausschreibung für die Beschaffung, Entwicklung, Pflege und den Einsatz von Steuersoftware (KONSENS-System) für interne und externe Nutzer.

Die Software wird dezentral entwickelt und in den Rechenzentren der Bundesländer eingesetzt, wobei jedes Land für die Lizenzen und die hardwaretechnische Ausstattung selbst verantwortlich ist. Es wird eine einheitliche Softwarelösung für alle KONSENS-Vertragspartner angestrebt.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 944 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 238.996 €
Median 408.000 €
Oberes Quartil 905.310 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

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    2 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

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Stammdaten
Angebotsfrist 14.03.2024 (abgelaufen)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Karlsruhe, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 05.02.2024
CPV-Code 48000000
Software (Was ist das?)
Erfüllungsort Karlsruhe
Bindefrist (?) 53 DAYS

Ø Bieter in der Branche 2.5

Historischer Durchschnitt aus 25.429 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 15.300 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -6%
KMU-Bieteranteil 20%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)