AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/aff27da4-1155-4dfd-96df-811b5c9b4726) · Abgerufen am 02.09.2026 22:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aff27da4-1155-4dfd-96df-811b5c9b4726/

Maßnahme: Rahmenverträge - Losgruppe 4 „Hausanschluss“ Leistung: Losgruppe 4 „Hausanschluss“: Los 4.1 Hausanschluss Losgruppe 4 „Hausanschluss“: Los 4.2 OFW-Hausanschluss

Notice-ID: aff27da4-1155-4dfd-96df-811b5c9b4726 · Procedure-ID: 888d8d3f-a136-4948-a23b-fcf1e1ca099e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Bau-Einkauf, Augsburg
Veröffentlicht
12.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragsvolumen (Rahmen)
5.600.000 €
Rahmen-Maximum
10.400.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Maßnahme: Rahmenverträge - Losgruppe 4 „Hausanschluss“ Leistung: Losgruppe 4 „Hausanschluss“: Los 4.1 Hausanschluss Losgruppe 4 „Hausanschluss“: Los 4.2 OFW-Hausanschluss

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
03.07.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
GW-TEC GmbH & Co. KG, Max-Josef-Metzger Str. 11, 86157 Augsburg
Vertragsabschluss
10.08.2026
Zuschlagsentscheidung
10.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).