Technische Ausrüstungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung Der Wirtschaftsteilnehmer wendet folgende technische Ausrüstungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung an und verfügt über folgende Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten: Im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist anzugeben ob der Bieter über eine aktuell gültige Zertifizierung im Bereich Informationssicherheit verfügt. Als geeignete Zertifizierungen gelten insbesondere: - ISO/IEC 27001, - BSI IT-Grundschutz, - TISAX - oder eine gleichwertige Zertifizierung, die ein vergleichbares Niveau an Informationssicherheit nachweist. Diese Anforderung dient dem Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der entsprechende Nachweis (z. B. Kopie des Zertifikats oder gleichwertige Unterlagen) ist dem Angebot beizufügen. Sofern eine vergleichbare Zertifizierung vorgelegt wird gilt diese als Vergleichbar, wenn diese den Aufbau und laufenden Betrieb eines ISMS nach dem Plan-Do-Check-Act-Zyklus, Risikomanagement, Schutz vertraulicher Informationen und die Umsetzung von Sicherheitskontrollen zum zentralen Konzept hat sowie technische, physische und administrative Schutzmaßnahmen (Kontrollen) vorsieht und implementiert wurden. Ein Gütezeichen kann nur anerkannt werden, dass - die relevanten Merkmale der Leistung objektiv bewertet, - nach öffentlich zugänglichen, nichtdiskriminierenden Kriterien vergeben wird, - von einer unabhängigen Stelle entwickelt und kontrolliert wird, - allen interessierten Unternehmen offenstehen, - sich auf die ausgeschriebene Produktkategorie bezieht, und - deren Anforderungen von einem Dritten festgelegt wurden, auf den das Unternehmen, das die Zertifizierung erwirbt, keinen maßgeblichen Einfluss ausüben konnte.