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Rahmenvereinbarung Fahrschulüberwachung u. Überwachung der Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
Regierung der Oberpfalz · Regensburg · Bayern · Landesbehörde
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Beschreibung
Die Regierung der Oberpfalz ist in Bayern zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen gem. § 51 FahrlG sowie die Überwachung der Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars im Sinne von § 4a Abs. 8 StVG. Sie kann sich hierbei jeweils geeigneter Personen und Stellen bedienen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist daher die grundsätzliche Auswahl und Verpflichtung der Überwachungsperson für die Dauer des Rahmenvereinbarung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung zur Auswahl und Verpflichtung von Überwachungspersonen für Fahrschulen und die Durchführung verkehrspsychologischer Maßnahmen in der Oberpfalz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Beachten Sie insoweit bitte die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", "01.02_Dokumentenverzeichnis" und "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen".“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 99 %Qualität
Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
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Preis 1 %
Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 25.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 61 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (18) - · . · 1a Fahrschule / Einzelunternehmen · Aufschläger Thomas · Beas Fahrschule · Dieter Böer · Fahrschule Langer · Fahrschule Olaf Großhauser · Fahrschule Peter Haller · Fahrschule Thoma · Fahrschulüberwachung Bayern, August Vahle · FS Schirmer · FWV Stefan Mögle · Rienzner · robbys. GmbH · Sachverständiger · Senft · Stefan Nöller1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 56 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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