Offenes Verfahren Vergeben Dienstleistungsauftrag Bildung & Forschung EU-Oberschwelle

Wissenschaftliche Auswertung der Föerderung aus dem Innovationsfonds gemäß § 92a Abs. 5 SGB V

Bundesministerium für Gesundheit · Bonn · Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in den §§ 92a und 92b SGB V den Innovationsfonds gesetzlich verankert. Mit dem Innovationsfonds wurde die Möglichkeit dafür geschaffen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue und innovative Versorgungsformen und Vorhaben der Versorgungsforschung fördern kann, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und das Potenzial haben, dauerhaft in die GKV-Regelversor-gung aufgenommen zu werden. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz – DigiG) 2024 wurde der Innovationsfonds verstetigt und weiterentwickelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den gesetzlichen Auftrag, eine wissenschaftliche Auswertung des Innovationsfonds zu veranlassen (§ 92a Abs. 5 SGB V). Gemäß diesem Auftrag übersendet das BMG dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 2028 einen Bericht über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Dazu fördert der Innovationsfonds neue Versorgungsformen (NVF) und die patientenzentrierte Versorgungsforschung (VSF). Die Förderung der Versorgungsforschung umfasst die Evaluation von Richtlinien des G-BA, medizinische Leitlinien sowie Meldesysteme zur Förderung der Patientensicherheit. Dafür stehen jedes Jahr 200 Millionen Euro zur Verfügung, davon 160 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 40 Millionen Euro für die Förderung von Versorgungsforschung, wovon mindesten 5 Millionen Euro für die Förderung der Entwicklung und Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien vorgesehen sind, für die ein besonderer Bedarf besteht. Auf die §§ 92a, b SGB V sowie auf die Begründungstexte zu den gesetzlichen Vorschriften und deren Änderungen mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG 2020), dem Digital-Gesetz (DigiG 2024) und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KH

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Branche: Bildung & Forschung

Gesucht wird eine wissenschaftliche Auswertung der Förderung aus dem Innovationsfonds gemäß § 92a Abs. 5 SGB V.

Der Auftraggeber ist das Bundesministerium für Gesundheit. Der geschätzte Wert beträgt 1.500.000 EUR.

Weitere Eignungskriterien: Zentrale Anforderungen umfassen die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung von neuen Versorgungsformen und der patientenzentrierten Versorgungsforschung im GKV-Bereich.

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Preiseinschätzung

Basierend auf 20 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 235.944 €
Median 397.292 €
Oberes Quartil 558.718 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Prognos AG Wert nicht veröffentlicht

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 1.500.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    1 Veröffentlichung

    • 26.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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1.500.000 €
Geschätzter Wert

Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 26.01.2026
CPV-Code 73110000
Forschung und Entwicklung (Was ist das?)
Angebote 2
Erfüllungsort Berlin

Bieter (1)
Prognos AG · Berlin

Vergabe-Status (?)
Auftrag vergeben
Im Vergabeergebnis ist kein Auftragnehmer aufgeführt
Vertrag 22.12.2025

Ø Bieter in der Branche 2.8

Historischer Durchschnitt aus 3.778 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.350 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 3%
KMU-Bieteranteil 56%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)