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Kommunikations- und Kollaborationstools für bayerische Schulen (KoKo22)
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus · München · Bayern
Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung eines IT-Systems bestehend aus: Los 1: Einem Cloud Speicher mit einer WebOffice-Komponente mit spezifischen Leistungsmerkmalen, Funktionalitäten und Einschränkungen sowie entsprechenden Apps sowie einer Administrationsoberfläche. Los 2: Einem Messenger mit spezifischen Leistungsmerkmalen, Funktionalitäten und Einschränkungen sowie entsprechenden Apps und einer Administrationsoberfläche.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für die Bereitstellung eines IT-Systems für bayerische Schulen, aufgeteilt in zwei Lose: Cloud Speicher mit WebOffice-Komponente und Messenger-Dienst.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 5× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
- Gleichstellung der Geschlechter
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für einen Eintrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
1 Veröffentlichung
- 26.03.2026 Anpassung der FIBS-Drive-Umgebung (bzgl. Cloud Speicher mit WebOffice-Komponente (Los 1)): Die ursprünglich vereinbarte FIBS Drive Umgebung („FIBS-Drive“) war zum Einsatz des Cloudspeichers Drive im Fortbildungskontext vorgesehen, so dass die Fortbildungs-Umgebung als einfache Instanz i.S. einer virtuellen Schule innerhalb des ByCS Drive ausgestaltet wird. Hierzu wurde in den ursprünglichen Vergabeunterlagen eine einmalige Vergütung für die Inbetriebnahme des FIBS-Drives vereinbart. Die Ausgestaltung als virtuelle Schule limitiert allerdings die Konfigurationsmöglichkeiten und mögliche Anpassungen durch die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) in erheblichem Umfang, wie sich im Praxisbetrieb inzwischen zeigte. FIBS-Drive wurde entsprechend angepasst (z.B. Hinterlegung eigener Datenschutzbestimmungen und einer eigenen AVV, Einrichtung eines speziellen Rollen- und Rechtesystems, welches speziell auf den Fortbildungskontext angepasst ist, Möglichkeit für die ALP in FIBS Drive Anpassungen vorzunehmen). Hierzu ist es erforderlich, die FIBS Drive Umgebung als eigenständige, unabhängig von ByCS-Drive betriebene Umgebung einzurichten und als eigenständiges Produkt bereitzustellen. Die Ersteinrichtung einer von ByCS-Drive getrennten FIBS-Drive-Instanz wird seitens des Auftragnehmers kostenfrei vorgenommen. Durch den dauerhaften Betrieb der zusätzlichen Cloud Speicher-Instanz für FIBS entstehen dem Auftragnehmer zusätzliche Betriebsaufwände, die zu vergüten sind. Die monatliche Vergütung zur Bereitstellung und zum Betrieb von FIBS-Drive waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen. Die im Zusammenhang mit der FIBS-Drive-Umgebung vereinbarten Leistungen stellen zusätzliche Dienstleistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Umsetzung der Option des Verwaltungsspeicherbereichs mit ergänzten Anforderungen (bzgl. Cloud Speicher mit WebOffice-Komponente (Los 1)): Im Rahmen der Inbetriebnahme des Cloud Speichers (im Folgenden auch Drive) und in fachlichen Abstimmungen seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung hat sich ergeben, dass dieses Konzept in der Bedienung, zu kleinteilig ist. Dies zeigte sich erst nach Inbetriebnahme des Drive, da erst dann das Produkt Drive in Gänze zur Verfügung stand und die weitere Ausgestaltung des Verwaltungsspeichers innerhalb von Drive vollumfänglich ausgeplant werden konnte. Der Verwaltungsspeicher wird nun so realisiert, dass über einen Umschalter Nutzerinnen und Nutzer auf oberster Bedienebene des Cloud Speichers ByCS-Drive auf den Verwaltungsspeicherbereich umschalten können. Das Anlegen von personenunabhängigen Speicherbereichen innerhalb des Verwaltungsspeichers wurde durch eine genauere Ausgestaltung des Verwaltungsspeichers im Rahmen und mit den Erfahrungen aus der Inbetriebnahme des Cloud Speichers verbessert: Durch die Verbesserung können die berechtigten Nutzer für die Zusammenarbeit in Gruppen oder Gremien die personenunabhängigen Speicherbereiche selbst anlegen und verwalten. So wird lokalen und schularttypischen Bedürfnissen besser Rechnung getragen. Außerdem wird die Administration entlastet. Auch wurde die Funktion der Sitzungsverlängerung realisiert und das Kopieren von Dateien aus dem Cloud Speicher in den Verwaltungsspeicher (nicht aber in die andere Richtung) ermöglicht. Die Leistungen stellen zusätzliche Dienstleistungen i.S.d. des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Diese Leistungen waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen lediglich als – nach aktuellen Erkenntnissen nicht mehr geeignete (s.o.) - Option vorgesehen. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.008 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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