AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/b33acb8b-1c27-433a-9a8d-ddc6528756a4) · Abgerufen am 03.08.2026 14:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b33acb8b-1c27-433a-9a8d-ddc6528756a4/

Kommunikations- und Kollaborationstools für bayerische Schulen (KoKo22)

Notice-ID: b33acb8b-1c27-433a-9a8d-ddc6528756a4 · Procedure-ID: a4ddbdad-6094-43d5-9bee-716a0caeae64

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München
Veröffentlicht
26.03.2026
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung eines IT-Systems bestehend aus: Los 1: Einem Cloud Speicher mit einer WebOffice-Komponente mit spezifischen Leistungsmerkmalen, Funktionalitäten und Einschränkungen sowie entsprechenden Apps sowie einer Administrationsoberfläche. Los 2: Einem Messenger mit spezifischen Leistungsmerkmalen, Funktionalitäten und Einschränkungen sowie entsprechenden Apps und einer Administrationsoberfläche.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2023
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 5× verlängerbar

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
28.11.2022

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).