Frist abgelaufen Telekommunikation
Mehr Details
Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 3 Lose

Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitband der Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek (II)

Amt Eidertal, handelnd für die Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek · Flintbek · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) pro Los als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mindestens 1 Gb/s (symmetrisch), und zwar im Los 1 (Molfsee) für 23 unterversorgte Adresspunkte, im Los 2 (Mielkendorf) für 26 unterversorgte Adresspunkte und im Los 3 (Rodenbek) für 39 unterversorgte Adresspunkte. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Sinne von § 3 Abs. 1 Buchst. a der beihilferechtlichen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken vom 01.08.2024. Dieses Wirtschaftlichkeitslückenmodell beruht darauf, dass eine der jeweiligen Gemeinde vom Bund nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – und eine vom Land Schleswig-Holstein nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Gigabit-Kofinanzierungs- Richtlinie – gewährte Förderung sowie der jeweiligen gemeindliche Eigenanteil auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages (nach dem vom Bund vorgegebenen Muster) an das TKU weitergeleitet werden. 13 Der für das jeweilige Los ausgewählte Netzbetreiber hat das geförderte Breitbandnetz im eigenen Namen und auf eigenes Risiko auf der Basis der Vergabeunterlagen und seines Angebots aus dem Vergabeverfahren zu errichten und das Breitbandnetz anschließend für mindestens die Zweckbindungsdauer der Förderung (7 Jahre nach näherer Maßgabe der Zuwendungsbescheide) zu betreiben. Die Nutzung von Eigenleistungen, von alternativer Netztechnologie im Fall von Nr. 5.3 und alternativen Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfah

Vollständige Beschreibung (2.444 Zeichen)

Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.

Kostenlos registrieren →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Telekommunikation

Gesucht wird ein Telekommunikationsunternehmen zur Übernahme der Zuwendung für Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes in Rodenbek (Los 3).

Der Auftrag umfasst 39 unterversorgte Adresspunkte und erfordert die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke. Die genauen Anforderungen und Eignungsnachweise sind der vollständigen Ausschreibung zu entnehmen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

🔒

Vollständige KI-Analyse freischalten

Mit kostenlosem Konto sofort sichtbar — 14 Tage voller Starter-Zugang inklusive.

Gratis freischalten — 14 Tage voller Zugang Keine Kreditkarte · endet automatisch
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

🎯 Persönlicher Treffer-Check

Wie viele Telekommunikation-Ausschreibungen in Schleswig-Holstein passen zu Ihrem Unternehmen?

30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.

Passende Ausschreibungen in „Telekommunikation" automatisch erhalten

14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Barrierefreiheit
  • Keine Barrierefreiheits-Anforderungen
Verfahrensmerkmale

„Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, also zweistufig geführt. Zunächst sind elektronisch über die E-Vergabe- Plattform "subreport.de" Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen /Nachweise zur Eignung beizufügen sind (Formulare in den Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben. Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Kriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben. Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die E-Vergabe-Plattform gestellt werden. Hinweis: Soweit in dieser Bekanntmachung unter 5.1.9 zum jeweiligen Los bei einzelnen Eignungskriterien der Text erscheint "Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet" (verbunden mit einer Angabe zur Gewichtung), bezieht sich das auf die Auswahlkriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber entsprechend § 51 VgV und Abschnitt IV.6. der Verfahrensregeln der Vergabeunterlagen. Soweit kein solcher Text mit Gewichtung erscheint, heißt das, dass das Eignungskriterium nur für die Eignung dem Grunde nach (und insoweit allerdings auch für den Zugang zur Angebotsphase) bedeutsam ist. Die Terminologie und Struktur sind durch die eForms-2.0-Formulare der EU bedingt. - Weiterer Hinweis: Soweit unter Ziff. 5.1.12 des jeweiligen Loses angegeben ist, die Abgabe mehrerer Lose sei zulässig, bezieht sich das nur darauf, dass auf mehrere Lose geboten werden darf. Pro Los ist pro Bieter nur ein Angebot zulässig (vgl. Verfahrensregeln, Abschnitt V.5 a)).“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

Mindestens 5 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Höhe des geforderten Zuschusses (Wirtschaftlichkeitslücke) 70 %
    Kosten

    Höhe des geforderten Zuschusses (Wirtschaftlichkeitslücke): Höhe des dem jeweiligen Angebot aufgrund der Vorkalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke zugrunde liegenden Zuschusses

  • Zeitplan 15 %
    Qualität

    Zeitplan: Zeitdauer, die das jeweilige Angebot bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Netzes (inklusive der aktiven Komponenten) vorsieht, gerechnet ab dem In-krafttreten des Vertrages im Sinne von § 18.1 des Vertragstextes. Diese Zeitdauer wird in angefangenen Wochen (Sieben-Tages-Zeiträume) bemessen. Gewertet werden können nur Angebote mit technisch grundsätzlich plausiblen Zeitplänen.

  • Qualität des Service- und Vertriebskonzepts. 15 %
    Qualität

    Qualität des Service- und Vertriebskonzepts (vgl. näher Vergabeunterlagen).

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Kriterium EK-II: Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsregister (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Berufsregistereintragungen liegen vor. Eigenerklärung/Nachweis BA2: Erlaubtheit/ Berufsregister: Eigenerklärung, dass die Ausübung der beruflichen/gewerblichen Tätigkeit dem Unternehmen nicht behördlich verboten wurde und ggf. dazu erforderliche behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Berufsregistereintragungen vorliegen. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, und/oder Nachweis der erforderlichen Erlaubnisse.

  • Eintragung Handelsregister

    Kriterium EK-I: Wirksame Gründung, Handelsregister: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften und wirtschaftlicher Eignungsleihe). Eigenerklärung/Nachweis BA1: Registerangaben: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Angabe der Nummer der Eintragung in ein Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, auf besondere Anforderung auch Nachweis der Eintragung.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    EK-III: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Der Versicherungsschutz muss für Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR pro Jahr und für Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pro Jahr betragen. Die Summen müssen unabhängig voneinander zur Verfügung stehen. Falls der Versicherungsschutz nicht bereits in der geforderten Höhe besteht, muss eine Anpassung für den Auftragsfall durch den Versicherer verbindlich zugesagt sein und dies mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen werden. Eigenerklärung/Nachweis WL1: Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Falls der bestehende Versicherungsschutz die o.a. Mindestanforderungen der Höhe nach nicht erfüllt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers (nicht bloß eines Maklers!) einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf den bzw. die geforderten Beträge zu erhöhen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    EK-V: Finanzielle Situation und Stabilität: Das Unternehmen muss nach seiner Bonität finanziell hinreichend stabil und leistungsfähig sein, um die Investitionen in die aktive Technik und den Betrieb durchführen zu können. Es darf kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABL EU C 249, 31.07.2014, S. 1) sein. Es darf kein Unternehmen sein, welches einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der EU-Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist (vgl. § 3 Abs. 3 Gigabit-Rahmenregelung). Eigenerklärung /Nachweise: WL3 Finanzielle Situation. Bankerklärung oder Rating: Eigenerklärung, dass das Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten im o.a. Sinn ist und keines, welches einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht nachgekommen ist. Ferner Bankerklärung zur finanziellen Situation des Unternehmens oder entsprechende Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei über ein Kreditrating (z.B. Creditreform, Rating-Agentur) – eine dieser Erklärungen (Bankerklärung oder Rating) ist möglichst vorzulegen, nur auf besondere Anforderung zwingend.

  • Gesamtjahresumsatz

    EK-IV: Höhe Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Mindestanforderung: Der jährliche Gesamtumsatz muss im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 2 000 000 EUR (netto) betragen haben; falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht, in dem verfügbaren Zeitraum. Eigenerklärung WL2: Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    EK-VI: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren verfügen. Als vergleichbar werden Leistungen bei durchgeführten Gigabit- oder NGA-Breitbandnetzausbauprojekten angesehen, die Netzplanung, Netzausbau, Netzbetrieb und das Angebot von Diensten für Endkunden (selbst oder die Ermöglichung des Angebots durch Dritte) umfassen. Mindestanforderung ist eine Referenz mit abgeschlossenem Bau und laufendem Betrieb von mindestens 200 FTTB/H-Hausanschlüssen in einem Ausbauprojekt (wobei mindestens Teile der Leistungen im Referenzzeitraum erbracht sein müssen). Zudem müssen sich die kumulierten Baukosten der angegebenen Referenzprojekte auf mindestens 3 000 000 EUR (brutto) belaufen haben. Eigenerklärung: TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Leistungen. Angaben zur Projektbezeichnung, Leistungszeitraum, Leistungsumfang (Planung, Ausbau, Betrieb, Diensteangebot) Auftragswert, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Art des Netzes, Zahl der Gebäudeanschlüsse,.ggf. Nachunternehmereinsatz.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob die Ausschreibung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung dem GWB-Vergaberecht und damit der Zuständigkeit der Vergabekammer unterliegt. Da das Verfahren auf den Abschluss eines Zuwendungsvertrages ausgerichtet ist, der aufgrund der Weiterleitung von Zuwendungen öffentlich-rechtlich einzustufen sein könnte, gehen die Gemeinden davon aus, dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass vorliegend das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon: 04621/860, Telefax: 04621/86-1277, zuständig wäre. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gerichte der Auffassung sind, dass nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern die allgemeine Zivilgerichtsbarkeit zuständig ist, nämlich dann, wenn der Kooperationsvertrag nicht als öffentlich-rechtlich, sondern als zivilrechtlich eingestuft werden sollte, ohne dass jedoch das förmliche Vergaberecht des GWB für anwendbar gehalten wird. In diesem Fall wäre zuständig das Landgericht Kiel, Schützenwall 31-35, 24114 Kiel, Telefon: 0431/604-0, Telefax: 0431/604-1830. ----- Im Verwaltungsrechtsweg und auch im allgemeinen Zivilrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmte Frist für gerichtlichen Eilrechtsschutz (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) oder eine Unterlassungsklage bzw. Feststellungsklage. Solche Rechtsbehelfe können jedoch verwirkt werden oder das Rechtsschutzinteresse kann entfallen. Insoweit wird ferner vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach Zuschlag (Vertragsschluss) Rechtsschutz durch Dritte möglicherweise nicht mehr oder nur unter besonderen Umständen zu erlangen ist. ---- Falls demgegenüber geltend gemacht wird, dass es sich entgegen der Auffassung der Gemeinden um ein Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des GWB handeln sollte und diesbezügliche Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht werden sollen, ist zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Schleswig-Holstein (Adresse siehe sogleich). Vorsorglich wird in diesem Zusammenhang auf Folgendes hingewiesen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Gemeinde nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Gemeinde gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Gemeinde gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Gemeinde, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- Für den Fall, dass das Vorliegen eines dem GWB unterliegenden öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber (hier ggf. die Gemeinde) über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat die Gemeinde die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 04.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 195 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 150.000 €
Median 641.746 €
Oberes Quartil 641.746 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 04.06.2026, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Amt Eidertal, handelnd für die Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek
Standort Flintbek, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 29.04.2026
CPV-Code 72400000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Lose 3 (max. 3 bewerbbar)
Erfüllungsort Altenholz
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 60.514 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.106 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Schleswig-Holstein
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Amt Eidertal, handelnd für die Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Amt Eidertal, handelnd für die Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek · Flintbek

info@amt-eidertal.de
0434772010