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Landeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen

Landeshauptstadt Wiesbaden · Wiesbaden · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Landeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen
    🏆 Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG · Wiesbaden
Auftragnehmer
  • Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG · Wiesbaden
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 11.12.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Landeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Landeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen
  • Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 1 HSpielbOCG 40 %
    Qualität

    Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 1 HSpielbOCG (40 %) anhand i) Sicherheitskonzept (30 %) ii) Sozialkonzept (70 %)

  • Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für einen wirtschaftlichen Betrieb der Spielbank" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 3 HSpielbOCG 40 %
    Qualität

    Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für einen wirtschaftlichen Betrieb der Spielbank" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 3 HSpielbOCG (40 %) anhand i) Spielkonzept (25 %) ii) Personalkonzept (25%) iii) Werbung und Sponsoring zur Standortförderung (15%) iv) Kontinuität (10%) v) Nachhaltigkeitskonzept (10%) vi) Pacht (7,5%) vii) Gastronomiekonzept (7,5 %)

  • Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für eine dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 2 HSpielbOCG 20 %
    Qualität

    Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für eine dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 2 HSpielbOCG (20 %) anhand i) Plan-GuV (70 %) ii) Liquiditätsplanung (15 %) iii) Investitions-/Kapitalbedarfsplanung (15 %)

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG

    1 Veröffentlichung

    • 07.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 29 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 356.300 €
Median 538.820 €
Oberes Quartil 2.246.800 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Landeshauptstadt Wiesbaden · Wiesbaden

Stammdaten
Vergabenummer 60558-24
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Sehr komplex
Standort Wiesbaden, Hessen
Veröffentlicht 07.01.2026
CPV-Code 92350000
Freizeit und Kultur (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 4,6 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Wiesbaden
Laufzeit 01.01.2026 – 31.12.2035
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG · Wiesbaden

Auftragnehmer (?)
Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG
Vertrag 11.12.2025

Ø Bieter in der Branche 4.6

Historischer Durchschnitt aus 3.864 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 87%

Anteil der erfassten Verfahren in Sonstiges mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.912 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 3%
KMU-Bieteranteil 71%

Preis-Kalkulator

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

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