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Landeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen
Landeshauptstadt Wiesbaden · Wiesbaden · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLandeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen🏆 Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG · Wiesbaden
- Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG · Wiesbaden
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Landeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 1 HSpielbOCG 40 %Qualität
Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 1 HSpielbOCG (40 %) anhand i) Sicherheitskonzept (30 %) ii) Sozialkonzept (70 %)
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Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für einen wirtschaftlichen Betrieb der Spielbank" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 3 HSpielbOCG 40 %Qualität
Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für einen wirtschaftlichen Betrieb der Spielbank" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 3 HSpielbOCG (40 %) anhand i) Spielkonzept (25 %) ii) Personalkonzept (25%) iii) Werbung und Sponsoring zur Standortförderung (15%) iv) Kontinuität (10%) v) Nachhaltigkeitskonzept (10%) vi) Pacht (7,5%) vii) Gastronomiekonzept (7,5 %)
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Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für eine dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 2 HSpielbOCG 20 %Qualität
Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für eine dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 2 HSpielbOCG (20 %) anhand i) Plan-GuV (70 %) ii) Liquiditätsplanung (15 %) iii) Investitions-/Kapitalbedarfsplanung (15 %)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftragnehmer Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 07.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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