AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.04.2026 09:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b480d4b0-8b49-4eab-a689-3f69e02e27df/

Vergabe von Fachplanungsleistungen Elektroinstallationsplanung der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die Generalsanierung Schorndorf

Notice-ID: b480d4b0-8b49-4eab-a689-3f69e02e27df · Procedure-ID: 65969aa8-6d44-4d39-9dbe-9f9c5e23298b

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Stammdaten

Auftraggeber
Rems-Murr-Kliniken gGmbH, Winnenden
Veröffentlicht
27.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.036.681 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Elektroinstallation der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 nach §§ 53, 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15.1 in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die "Generalsanierung Rems-Murr-Klinikum Schorndorf". Das Projekt teilt sich in Vorabmaßnahmen (Station 1, ZPA, Labor) und die Hauptmaßnahme (Funktionsneubau), sowie die zusätzlichen Leistungen "Kapelle" und BOS-Funkausstattung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
28.02.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
10.12.2025
Zuschlagsentscheidung
10.12.2025
Angebotsspanne
1.036.681 – 1.036.681 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB, Stuttgart

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).