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Vergabe von Fachplanungsleistungen Elektroinstallationsplanung der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die Generalsanierung Schorndorf
Rems-Murr-Kliniken gGmbH · Winnenden · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergabe von Fachplanungsleistungen Elektroinstallationsplanung der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die Generalsanierung Schorndorf🏆 Zeeb + Frisch GmbH · Kirchentellinsfurt
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Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Elektroinstallation der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 nach §§ 53, 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15.1 in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die "Generalsanierung Rems-Murr-Klinikum Schorndorf". Das Projekt teilt sich in Vorabmaßnahmen (Station 1, ZPA, Labor) und die Hauptmaßnahme (Funktionsneubau), sowie die zusätzlichen Leistungen "Kapelle" und BOS-Funkausstattung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Auftragsbezogenes Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams 400 %Qualität
Konzept im Hinblick auf Projektleitung, Personalorganisation / Personalkonzept im Projektverlauf sowie Methodik zur Kommunikation. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat da-bei folgende Aspekte zu berücksichtigen: Bewertet wird, inwieweit die fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen des Projektleiters sowie der Mitarbeiter des Projektteams, die Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams sowie die Kommunikation (innerhalb des Teams, mit anderen Projektbeteiligten sowie mit dem Auftraggeber) eine hohe Qualität der Leistungserbringung erwarten lassen. Dabei wird insbesondere die Kompetenz der Projektleitung sowie die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Personalkonzepts im Projektverlauf sowie die Methodik zur Kommunikation bewertet. Das Konzept darf den Umfang von 4 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
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Angebotspreis 400 %Preis
Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt) angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme erhält 400 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
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Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise; Bauen im Bestand 200 %Qualität
Konzeptionelle Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Sicherstellung des Pro-jektziels in Bezug auf eine qualitativ hochwer-tige, wirtschaftliche, nachhaltige und funktio-nale Elektroinstallation sowie eine kosten- und termingerechte bauliche Umsetzung. Zudem soll dargestellt werden, wie die Kommunikati-on zu den übrigen Projektbeteiligten erfolgen soll. Dabei soll insbesondere die Projektstartphase mit einer Darstellung des Planungsablaufs bis zum Abschluss der Vorplanung mit Terminkonzept unter Berücksichtigung der internen und externen Planungsleistungen dargestellt werden. Der Auftraggeber legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Methodik zur Berücksichtigung des Bestands. Das Konzept darf den Umfang von 5 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 106 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Zeeb + Frisch GmbHZuschlagswert 1.036.681 €1 Veröffentlichung
- 27.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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