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Einrichtung und Betrieb eines Dynamischen Beschaffungssystems zur Beschaffung von dedizierten Punkt-zu-Punkt Verbindungen (Leased Lines) für Dataport
Dataport AöR · Altenholz · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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In den Landesnetzen der Trägerländer von Dataport besteht durch Neueinrichtungen, Umzüge und Schließungen von Standorten ein kontinuierlicher Bedarf für dedizierte Punkt-zu-Punkt Leased Lines (aktive Bandbreiten, Verbindungen). Der Auftraggeber beabsichtigt dazu ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) gem. § 120 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 22 – 24 VgV einzuführen. In dieses DBS können während seiner gesamten Laufzeit interessierte, geeignete Bewerber aufgenommen werden. Innerhalb des DBS erfolgt die Auftragsvergabe nach den Regeln des nicht offenen Verfahrens (§ 22 Abs. 2 VgV). Geplant ist derzeit in diesem Rahmen Einrichtung und Betrieb von ca. 370 Punkt-zu-Punkt Leased Lines zu vergeben. Die projektspezifischen Anforderungen und Mindestkriterien der Verbindungen sowie die vertraglichen Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die den zugelassenen Bewerbern zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe jeweils zur Verfügung gestellt werden. Zur Information der interessierten Unternehmen ist diesen Teilnahmeunterlagen der Entwurf einer exemplarischen Leistungsbeschreibung beigefügt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die technischen Anforderungen, Mindestkriterien und vertragliche Regelungen während der Laufzeit des DBS an die Bedarfe des Auftraggebers angepasst oder auch durch neue Anforderungen ergänzt werden können. Des Weiteren können diese bei Verbindungen mit speziellen Anforderungen (z.B. im Backbone-Bereich) durch zusätzliche, optionale Mindestkriterien erweitert werden. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Kommunikationsdienstleistung über standardisierte Ethernet-Schnittstellen zur Verfügung. Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistung ist ein geschlossenes Kom-munikationsnetz, welches alle Netzkomponenten enthält, die zur Realisierung der gewünschten Leistungen und Kommunikationsmöglichkeiten benötigt werden. Dazu gehören vor allem die dezentralen Anschlüsse, die zentralen Übergabepunkte und ausreichende
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Ausschreibung zur Einrichtung und zum Betrieb eines Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für dedizierte Punkt-zu-Punkt Leased Lines.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es wurde folgendes Mindestkriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt: Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab bzw. bis zum Tag des Eingangs des Teilnahmeantrags) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Re-ferenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus dem Entwurf der Leistungsbeschreibung (als Anlage „Muster Teil B – Leistungsbeschreibung“ den Vergabeunterlagen beigefügt) ergebenden Rahmenbedingungen (Art und Umfang der Leistung, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Die in der ANLAGE Referenzbeschreibung erbetenen technischen Informationen werden nicht bewertet und dienen ausschließlich der Information des Auftraggebers. • Der Auftraggeber prüft im Rahmen der Vergleichbarkeit insbesondere, ob innerhalb des o. g. Zeitraums ein Nachweis über die Einrichtung von insgesamt 20 neuen, dedizierten Punkt-zu-Punkt Verbindungen erbracht werden kann. Dabei ist es nicht erforderlich, 20 neue Verbindungen in einem Referenzprojekt oder für einen Referenzgeber nachzuweisen. Die Vergabestelle gibt für die Anzahl der einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Der Nachweis ist mit einer beliebigen Anzahl von Referenzprojekten möglich. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und die neu eingerichtete(n) Verbindung(en) seit mindestens sechs Monaten bereitgestellt wird/werden. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprech-partner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 22.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 16 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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