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Straßenbahn-Neubaustrecke „Neues Uniklinikum Würzburg“ - Geotechnische Baubegleitung
Würzburger Straßenbahn GmbH · Würzburg · Bayern · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 06.10.2026, 14:00 Uhr (noch 20 Tage)
Beschreibung
Die Würzburger Straßenbahn GmbH (WSB) betreibt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 zwischen der Stadt Würzburg und der WSB im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Würzburg den öffentlichen Personennahverkehr mit Straßenbahnen und Omnibussen. In diesem Gesamtkontext ist die WSB aufgefordert, folgende Linienerweiterung (Gesamtmaßnahme) baulich umzusetzen: Das bestehende meterspurige Straßenbahnliniennetz in Würzburg wird durch die WSB mit der geplanten Baumaßnahme Straßenbahn-Neubaustrecke „Neues Uniklinikum Würzburg“ erweitert. Hierdurch wird das Nordgelände und die geplante Erweiterung des Universitätsklinikums Würzburg (Kopfklinikum, Frauenklinik, Zentrum Operative Fächer ZOM, Zentrum für Innere Medizin ZIM) (UKW) von der Straßenbahn erschlossen und an die Innenstadt von Würzburg angebunden. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme Straßenbahn-Neubaustrecke „Neues Uniklinikum Würzburg“ sind diverse Leistungen für die geotechnische Baubegleitung zu erbringen. Hierzu zählen u.a.: - Probenahmen; - Untersuchungen; sowie - Einbau/Verdichtungskontrolle.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die geotechnische Baubegleitung für die neue Straßenbahnstrecke zum Uniklinikum Würzburg.
- Die Leistungen beinhalten Probenahmen, Untersuchungen und Einbau-/Verdichtungskontrollen.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Dienstleistungen.
- Der Erfüllungsort ist Würzburg.
Die Würzburger Straßenbahn GmbH sucht Dienstleistungen für die geotechnische Baubegleitung im Rahmen des Neubaus einer Straßenbahnstrecke zum neuen Uniklinikum Würzburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Entfällt.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate (soweit einschlägig)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € für Personenschäden und 3 Mio. € für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Mindestanforderung: Nachweis einer entsprechenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Technische Ausrüstung Der Wirtschaftsteilnehmer muss für die Dauer der Auftragsausführung über ein Prüflabor verfügen, das für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung und in dem Preisblatt vorgesehenen Bodenklassifizierungen und Proctorversuche akkreditiert ist (Nachweis durch Vorlage der gültigen Akkreditierungsurkunde einschließlich der zugehörigen Anlage zum Akkreditierungsumfang). Mindestanforderungen: Die Akkreditierung muss nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder durch eine gleichwertige nationale Akkreditierungsstelle eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des EWR erfolgt sein. Der Akkreditierungsumfang muss die Durchführung von Proctorversuchen nach DIN 18127 sowie die für die Bodenklassifizierung nach DIN 18196 erforderlichen Laboruntersuchungen umfassen. Nimmt der Bieter hierfür die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, sind das Prüflabor zu benennen sowie die Akkreditierungsurkunde einschließlich Akkreditierungsumfang und eine Verpflichtungserklärung des Prüflabors vorzulegen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Darstellung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers über vergleichbare Leistungen (geotechnische Baubegleitung) bei vergleichbaren Bauvorhaben (Kanal-, Straßen- und Gleisbau, jeweils im innerstädtischen Bereich). Es werden generell nur Referenzen berücksichtigt, die in den letzten 10 Kalenderjahren abgeschlossen wurden (Nachweis in Form einer Darstellung und Beschreibung der Referenz unter Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit, des Leistungsgegenstandes, des Auftragswertes, der Baukosten (netto) und der Angaben zu den folgenden Mindestanforderungen). Mindestanforderungen: Es muss mindestens 1 Referenz über die geotechnische Baubegleitung bei einem Kanalbau im innerstädtischen Bereich nachgewiesen werden, wobei die Baukosten (Kanalbau) bei mind. 750.000 € (netto) gelegen haben müssen. Es muss mindestens 1 Referenz über die geotechnische Baubegleitung bei einem Straßenbau im innerstädtischen Bereich nachgewiesen werden, wobei die Baukosten (Straßenbau) bei mind. 1 Mio. € (netto) gelegen haben müssen. Es muss mindestens 1 Referenz über die geotechnische Baubegleitung bei einem Gleisbau im innerstädtischen Bereich nachgewiesen werden, wobei die Baukosten (Gleisbau) bei mind. 1 Mio. € (netto) gelegen haben müssen. Es ist möglich, jedoch nicht zwingend, dass sämtliche Referenzen bei ein und demselben Bauvorhaben erbracht worden sind.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche/n Person/en ist/sind berechtigt, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Technische Fachkräfte, die als Projektleiter in Betracht kommen 1. Liste der technischen Fachkräfte (namentliche Benennung), die als Projektleiter in Betracht kommen mit Darstellung der Qualifikation mit Angaben zu den folgenden Mindestanforderungen: Mindestanforderungen: Es muss mindestens eine technische Fachkraft benannt werden können, die - die Qualifikation eines Dipl.-Ing. (mindestens FH) (oder glw. Abschluss) aufweist, - über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter in der geotechnischen Baubegleitung (geo- und abfalltechnische Fachplanung und Baubegleitung sowie bodenkundliche Fachplanung und Baubegleitung) verfügt und - über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise bezüglich der Sprachkenntnisse zu verlangen. 2. mit Darstellung der persönlichen Referenzen der benannten technischen Fachkräfte, die als Projektleiter in Betracht kommen Für die benannten Personen sind die persönlichen Referenzen als Projektleiter in der geotechnischen Baubegleitung (geo- und abfalltechnische Fachplanung und Baubegleitung sowie bodenkundliche Fachplanung und Baubegleitung) darzustellen. Es werden generell nur persönliche Referenzen als Projektleiter berücksichtigt, die in den letzten 10 Kalenderjahren abgeschlossen wurden (Nachweis in Form einer Darstellung und Beschreibung der Referenz unter Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit, der Funktion der benannten technischen Fachkraft in dem Referenzprojekt, des Leistungsgegenstandes, des Auftragswertes und der Angaben zu den folgenden Mindestanforderungen). Mindestanforderungen: Mindestens 1 Referenz muss die Überwachung von einer Baumaßnahme, bei der Boden entsorgt wurde (mindestens DK 1), zum Gegenstand gehabt haben. Mindestens 1 Referenz muss eine Baumaßnahmen mit bodenverdichtenden Arbeiten während der Bauausführung (z.B. Straßen-, Kanal- oder Gleisbau) zum Gegenstand gehabt haben. Mindestens 1 Referenz muss eine Baumaßnahmen mit Bodenverbesserungsmaßnahmen (mind. 5.000 m³) zum Gegenstand gehabt haben. Es ist möglich, jedoch nicht zwingend, dass sämtliche Referenzen bei ein und demselben Bauvorhaben erbracht worden sind.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Weitere technische Fachkräfte 1. Liste der angebotenen weiteren qualifizierten Fachkräfte - 1 Geotechnische(r) Sachverständige(r) (mit namentlicher Benennung) - 1 Geologe(in) (mit namentlicher Benennung) - 1 Techniker(in) (Benennung optional) - 1 Technische(r) Zeichner(in) (Benennung optional) Mindestanforderungen: Angebot der geforderten Anzahl an weiteren technischen Fachkräften (soweit gefordert mit namentlicher Benennung) 2. mit Darstellung der Qualifikation und persönlichen Erfahrungen des/der geotechnischen Sachverständigen und des/der Geologen/Geologin mit Angaben zu den folgenden Mindestanforderungen: Mindestanforderungen: - Geotechnische(r) Sachverständige(r): abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bauingenieurwesen mit Vertiefung Geotechnik, Grundbau oder Verkehrswegebau, Geotechnik, Ingenieurgeologie oder Geologie bzw. Geowissenschaften mit nachweislichem geotechnischem Schwerpunkt) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung - Geologe(in): abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Geologie, Geowissenschaften, Angewandte Geologie, Ingenieurgeologie, Geologie/Paläontologie oder Geowissenschaften mit Vertiefung etwa Hydrogeologie, Umweltgeologie oder Geotechnik) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung
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Nachunternehmer-Anteil
Benennung der Anteile des Auftrags, die an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen und der jeweiligen Unterauftragnehmer (für diese ist eine gesonderte Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer abzugeben).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 185 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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