AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 14:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b6d39c3f-6cbe-4e3b-a6a1-c5655d6cd481/

Aufbau einer Merkmalsdatenbank zur semantischen Verknüpfung von OKSTRA und IFC

Notice-ID: b6d39c3f-6cbe-4e3b-a6a1-c5655d6cd481 · Procedure-ID: 4b0cf0f5-ebd2-40d0-b7fa-64decfc677f2

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Bergisch Gladbach
Veröffentlicht
11.06.2026
Frist (Submission)
14.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bildung & Forschung
Geschätzter Wert
294.117 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die strukturelle und semantische Harmonisierung der Standards OKSTRA (Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen) und IFC (Industry Foundation Classes) gewinnt für die Digitalisierung des Straßenwesens zunehmend an Bedeutung. OKSTRA ist ein nationaler Standard mit hoher straßenfachlicher Detailtiefe, objektorientierter Modellierung und integrierter Validierungsunterstützung. Er bildet die Grundlage zahlreicher Fachprozesse wie INSPIRE-Datenbereitstellung, VEMAGS-Statik-Modul und Straßeninformationsbanken. IFC ist ein international anerkannter, herstellerneutraler BIM-Standard, der mit Version 4.3 erstmals umfassend auf Infrastrukturbauwerke ausgeweitet wurde. Allerdings sind IFC-Klassen international einheitlich und nicht auf spezifische nationale Anforderungen ausgelegt. Zwischen beiden Standards bestehen erhebliche Harmonisierungsbedarfe: OKSTRA beschreibt straßenbezogene Sachverhalte fein granular und eindeutig, während IFC auf physische Bauteile fokussiert und teilweise generischere Strukturen nutzt. Derzeit bestehen zwischen den Ländern unterschiedliche Fachbedeutungslisten, die zu inkonsistenten Bedeutungszuordnungen führen. Ohne eine eindeutige, maschinenlesbare Zuordnung von OKSTRA-Fachobjekten zu IFC-Strukturen ist weder eine automatisierte Konvertierung noch eine zuverlässige Validierung möglich. Zielsetzung Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung und Bereitstellung einer Merkmalsdatenbank, die OKSTRA-Objektklassen, BIM-Objektkatalog-Objekte und die harmonisierte Fachbedeutungsliste samt Attributen beinhaltet und diese eindeutig IFC-Entitäten, Property Sets und Klassifikationen zuordnet. Zudem soll die explorative Harmonisierung unterschiedlicher Schemata durchgeführt werden. Die Merkmalsdatenbank soll maschinenlesbares Artefakt über eine standardisierte REST-API-Schnittstelle bereitgestellt werden. Das Mapping soll vollständig über alle OKSTRA-Objektklassen sowie die harmonisierte Fachbedeutungsliste erfolgen. Der Betrieb im BIM-Portal des Bundes ist zu untersuchen. Nutzen des FE-Vorhabens Das FE-Vorhaben schafft mit der Merkmalsdatenbank eine verbindliche Grundlage für die automatisierte OKSTRA/IFC-Konvertierung und ermöglicht damit einen verlustfreien Datenaustausch zwischen OKSTRA- und BIM-basierten Prozessen im Straßenwesen. Durch die semantisch korrekten Zuordnungen wird die Planungsqualität gesteigert und die Effizienz bei der Umsetzung von BIM-Projekten im Straßenwesen erhöht. Doppelstrukturen und parallele Datenhaltungen werden vermieden. Darüber hinaus unterstützt das Vorhaben die laufende Standardisierung von OKSTRA und buildingSMART, indem es konsolidierte Mapping-Regeln bereitstellt, die in die weitere Entwicklung der Standards einfließen können.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
13 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).