Präqualifikation / Eignungsnachweise
Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung, • Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann/-frau, • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, • Hochschul-/FH-Absolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung mit mindestens 140 Lehreinheiten zum Brandschutztechniker
Zusätzlich ist eine erfolgreiche Ausbildung als Brandschutzbeauftragter im Sinne von Punkt 5 der DGUV 205-003 nachzuweisen.
Liegt die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten länger als fünf Jahre zurück und/oder kann eine berufliche Tätigkeit oder eine Fortbildung als Brandschutz- beauftragter nicht belegt werden, ist der Einsatz als Brandschutzbeauftragte nicht möglich.