AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Brandschutzbeauftragter RIM Köln
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus, Nürnberg
- Veröffentlicht
- 12.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- CPV-Code
- 75250000 — Öffentliche Verwaltung
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- UVgO (Unterschwelle)
Beschreibung
Brandschutzbeauftragte*r für die vom RIM Köln betreuten Liegenschaften AA Bonn und AA Bergisch Gladbach. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für sich festgelegt, die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten nicht durch eine eigene Person wahrzunehmen. Die Aufgabe wird von einem mit der notwendigen Fachkunde spezialisierten Dritten wahrgenommen, der über die erforderliche Qualifikation und Berufserfahrung verfügt und die Organisationseinheiten der BA bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben unterstützt. Der Brandschutzbeauftragte hat insbesondere das Regionale Infrastrukturmanagement (RIM) - verantwortlich für den baulich-/technischen Brandschutz und den internen Dienstbetrieb des Personalservice (ID) - verantwortlich für den organisatorischen Brandschutz zu unterstützen und zu beraten. Der Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich daraus ergebenden Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz zu überwachen und der Bundesagentur für Arbeit als Eigentümerin festgestellte Mängel zu melden. Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat mit der DGUV Information 205-003 einen Kriterienkatalog mit konkreten Aufgaben des Brandschutzbeauftragten aufgestellt. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist in der Regel nur für sehr große Liegenschaften der BA - Hauptagenturen mit mehr als 10.000 qm Nettoraumfläche und vielschichtigen Kunden- und Besucherverkehr - erforderlich. Unabhängig davon kann eine Beauftragung im Einzelfall für alle Liegenschaften der BA im regionalen Zuständigkeitsbereich des Vertrages erfolgen. Die Aufgaben zur Wahrnehmung des baurechtlichen Brandschutzes werden durch die BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH (GBI) als Tochtergesell- schaft der Bundesagentur für Arbeit wahrgenommen. Für die Arbeit als Brandschutzbeauftragte werden folgende Qualifikationen gefordert: • Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung, • Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann/-frau, • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, • Hochschul-/FH-Absolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung mit mindestens 140 Lehreinheiten zum Brandschutztechniker Zusätzlich ist eine erfolgreiche Ausbildung als Brandschutzbeauftragter im Sinne von Punkt 5 der DGUV 205-003 nachzuweisen. Der Einsatz als Brandschutzbeauftragten ist ferner für Personen zulässig: • mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum gehobenen oder höheren feuerwehr- technischen Dienst oder vergleichbaren Ausbildungen nach den entsprechenden Laufbahnregelungen der einzelnen Bundesländer • mit abgeschlossenem Hochschul- oder FH-Abschluss Brandschutz Liegt die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten länger als fünf Jahre zurück und/oder kann eine berufliche Tätigkeit oder eine Fortbildung als Brandschutz- beauftragter nicht belegt werden, ist der Einsatz als Brandschutzbeauftragte nicht möglich. Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und einer Leistungserbringung ab dem 01.10.2024 und endet am 30.09.2028. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für den Auftraggeber (AG) mit einer Frist von 8 Monaten zum 30.09.2026 vereinbart.
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor