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Fachplanung Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß HOAI § 49 i.V.m. Anlage 14 für den Neubau der Rettungswache Burgstädt
Landratsamt Mittelsachsen · Freiberg · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
In der sächsischen Stadt Burgstädt soll ein Neubau einer Rettungswache entstehen. Ziel ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet. Vergabe der Tragwerksplanung nach § 49 ff HOAI für den Neubau der Rettungswache in 09217 Burgstädt sowie dazugehöriger besonderer Leistungen, siehe beigefügte Vertragsunterlagen; stufenweise Beauftragung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe der Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-6 nach HOAI § 49) für den Neubau einer Rettungswache in Burgstädt, Sachsen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Differenzierung gem. Anlage Zuschlagskriterien 35 %Qualität
Nachhaltigkeit
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Differenzierung gem. Anlage Zuschlagskriterien 25 %Qualität
Projektorganisation
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Differenzierung gem. Anlage Zuschlagskriterien 20 %Qualität
Projektmanagement
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Differenzierung gem. Anlage Zuschlagskriterien 20 %Preis
Preis (Honorar)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen: 1.01 Bieterangaben 1.05 Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gem. §73 Abs.3 VgV. 1.06 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 bestehen. 1.07 Eigenerklärung zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. 1.08 Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) - Russland-Sanktionen 1.09 Anerkennung der Vertragsbedingungen; Befähigung + Erlaubnis zur Berufsausübung - Mindestanforderung: 2.01 Es ist zugelassen, wer berechtigt ist die Berufsbezeichnung Ingenieur oder vergleichbar zu führen und bei einer Ingenieurkammer in eine Liste „Qualifizierte Tragwerksplaner“ oder vergleichbar eingetragen ist. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bieter nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1.03 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bietende an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Beabsichtigt der Bietende Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er für die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit dem Angebot alle für die Leistung geforderten Angaben und Nachweise abzugeben und eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben; 1.04 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bietende der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung mit Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Nachweis dafür ist dem Angebot beizulegen. 3.01 und 3.02 Der Bieter weist mindestens zwei Referenzprojekte für die Tragwerksplanung mit folgenden Mindestbedingungen nach: a) Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 52 HOAI b) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2018 c) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Bekanntmachung d) durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 gem. § 51 HOAI erbracht e) die Kosten der KG 300 und 400 betragen mindestens 1.500.000 € netto Bei mindestens einer Referenz wurde die Besondere Leistung der Ingenieurtechnischen Kontrolle erbracht. Zusätzlich zu den Angaben im Angebot ist zwingend eine aussagekräftige textliche und bildliche Darstellung der Referenzobjekte einzureichen. Die Darstellung sollte jedoch eine Seite DIN A4 möglichst nicht überschreiten. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1.02 Berufshaftpflicht gem. § 45 Absatz 1 VgV - Eigenerklärung zum Vorliegen bzw. zum Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen mit Deckungssummen für Personenschäden von 2.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.500.000 EUR; Die Bestätigung des Versicherers ist spätestens zwei Wochen nach wirksamer Erteilung des Zuschlags des Landkreises Mittelsachsens vorzulegen. 1.03 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bietende an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Beabsichtigt der Bietende Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er für die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit dem Angebot alle für die Leistung geforderten Angaben und Nachweise abzugeben und eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben; 1.04 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bietende der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung mit Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Nachweis dafür ist dem Angebot beizulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 31.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 83 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ahw Ingenieure GmbHZuschlagswert 92.704 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.288 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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