AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/151565) · Abgerufen am 22.09.2026 00:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b9e3607e-33ad-461b-868f-4b716b1f3c15/

Fachplanung Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß HOAI § 49 i.V.m. Anlage 14 für den Neubau der Rettungswache Burgstädt

Notice-ID: b9e3607e-33ad-461b-868f-4b716b1f3c15 · Procedure-ID: 94d50118-e22e-4f3d-a348-6122e38be08c

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Mittelsachsen, Freiberg
Veröffentlicht
23.02.2026
Frist (Submission)
31.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

In der sächsischen Stadt Burgstädt soll ein Neubau einer Rettungswache entstehen. Ziel ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet. Vergabe der Tragwerksplanung nach § 49 ff HOAI für den Neubau der Rettungswache in 09217 Burgstädt sowie dazugehöriger besonderer Leistungen, siehe beigefügte Vertragsunterlagen; stufenweise Beauftragung.

Vertragslaufzeit

Beginn
13.05.2026
Ende
29.06.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).