Landschaftsplan Erfurt - Neuaufstellung nach § 11 Abs. 2 BNatSchG
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Umwelt- und Naturschutzamt · Erfurt · Thüringen
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Erfurt als untere Naturschutzbehörde verfügt über einen gültigen Landschaftsplan aus dem Jahr 1997, welcher die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darstellt (Abb. Deckblatt). Landschaftspläne haben den Inhaltsvorgaben des § 9 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem § 40 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) zu entsprechen. Die landschaftsplanerischen Ziele sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch (BauGB) zu berücksichtigen und können als Darstellungen oder Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 des BauGB in die Bauleitpläne aufgenommen werden. Der vorliegende Erfurter Landschaftsplan stammt aus dem Jahr 1997. Er liegt im analogen Format vor. Der Plan besitzt mittlerweile umfangreiche inhaltliche Defizite. Auf Grund der Vielzahl der notwendigen Änderungen ist die Neuaufstellung des Planes vorgesehen. In Vorbereitung dessen wurde im Jahr 2016 das Rahmenkonzept zum Landschaftsplan "Masterplan Grün" erarbeitet (Maßstab 1:33.000). Auf Grundlage des Rahmenkonzeptes wurde im Zeitraum 2016-2018 ein Teil des Erfurter Stadtgebietes bereits vertiefend landschaftsplanerisch bearbeitet. Zielstellung der Neuplanung ist die Erstellung eines fachlich aktuellen, gestalterisch ansprechenden, georeferenziert aufbereiteten Landschaftsplanes. Bei der Bearbeitung sind die bereits vorliegenden landschaftsplanerischen Zielstellungen in Abhängigkeit von ihrer Aktualität zu berücksichtigen. Die Verfahrensschritte und inhaltlichen Anforderungen des UVPG sind zu beachten. Die Bearbeitung des Planes soll im Maßstab 1:10.000 erfolgen. Das Corporate Design der Stadt Erfurt und die Anforderungen an die Datenaufbereitung im Format XPlanGML sind zu beachten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird die Neuaufstellung eines Landschaftsplans für die Landeshauptstadt Erfurt nach § 11 Abs. 2 BNatSchG.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Biodiversität und Ökosysteme
„Zweistufiges Verfahren: 1. Stufe Teilnahmewettbewerb 2. Stufe Verhandlung“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.967 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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