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UNtangling our SEAs (UNSEA) – Ein holistischer Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräten
Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau · Sachsen-Anhalt · Bundesbehörde
Angebote bis 01.10.2026, 14:15 Uhr (noch 24 Tage)
Beschreibung
Trotz eines gewachsenen Bewusstseins der Konsequenzen der Plastikverschmutzung für die marine Umwelt besteht eine anhaltende Bedrohung durch ALDFG, welches neu in die Meeresumwelt eingetragen wird oder sich dort teilweise bereits seit Jahrzehnten befindet. Ziel von UNSEA ist es daher, den weiteren Eintrag von ALDFG in die Nord- und Ostsee sys-tematisch zu verhindern, die negativen ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen zu reduzieren und Altlasten insbesondere in ökologisch sensiblen Gebieten zu identifizieren und zu bergen. Dabei sind sowohl die kommerzielle, die Nebenerwerbs- sowie die Sportfischerei in Nord- und Ostsee zu adressieren. Ausgenommen vom Projektumfang sind Aqua- und Marikulturen und die Binnenfischerei. Existierende Vorgaben und Vereinbarungen relevanter nationaler und internationaler Rechtsvorgaben sind momentan noch fragmentiert, ohne finanziellen Unterbau und stehen teilweise aus verschiedenen Gründen zur Disposition. UNSEA soll daher die verschiedenen Teilaspekte in einem kohä-renten Handlungsrahmen zusammenführen, wobei die Umsetzung kosteneffizienter und operationaler Maßnahmen im Fokus stehen. Dabei gilt es, den Umgang mit Fanggeräteabfällen aus der Fischerei neu und gesamtheitlich zu denken, Prinzipien der Kreislaufwirtschaft im Management von Fischfanggeräten zu verankern und dabei auch spezielle Befunde wie Dolly Ropes (Scheuerschutzfäden an Grundschleppnetzen) und Netzteile aus Reparaturarbeiten zu adressieren, die sich häufig in der Meeresumwelt finden. Das Projekt soll über die Laufzeit die dafür erforderliche Anschubfinanzierung leisten und parallel langfristige Strukturen mit klaren Verantwortlichkeiten für die Verstetigung durch Bund und Länder schaffen. Dabei soll erstmalig ein sek-torübergreifender Mechanismus festgelegt und umgesetzt werden, welcher auch Wissens- und Informationsaustausch beinhaltet. Das Projekt kann auf bestehende rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen aus For-schung und Politik, Vorarbeiten im Rahmen
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Entwicklung und Umsetzung eines sektorenübergreifenden Handlungsrahmens zur Vermeidung und Reduzierung von verlorenen Fischfanggeräten in Nord- und Ostsee.
- Das Projekt zielt auf die Verhinderung des Eintrags, die Reduzierung negativer ökologischer und sozioökonomischer Auswirkungen sowie die Bergung von Altlasten ab.
- Es sollen Prinzipien der Kreislaufwirtschaft im Management von Fischfanggeräten verankert und bestehende rechtliche Rahmenbedingungen sowie Vorarbeiten berücksichtigt werden.
- Die Arbeiten sollen eng mit laufenden und geplanten Pilotprojekten zur Bergung verlorener Fischereigeräte in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein koordiniert werden.
Das Umweltbundesamt sucht einen holistischen Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräten (ALDFG) in Nord- und Ostsee.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Biodiversität und Ökosysteme
Kriterium der Vergabestelle: „other“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 8 aufgeführt. nach WichtigkeitQualität
Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien gem. Nr. 8 ermöglichen.
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Brutto-Angebotspreis nach WichtigkeitPreis
Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leis-tungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Erfahrungen in der wissenschaftlichen Politikberatung im Bereich Wasserwirtschaft und Meeresschutz, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile und Publikationen - mindestens zwei Veröffentlichungen, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Expertise in Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile - mindestens zwei Öffentlichkeitskampagnen zur Sensibilisierung für spezifische Themenfelder in den letzten 5 Jahren
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Fachkunde im Umwelt- und Wirtschaftsrecht, inkl. der Anforderungen und Umsetzung relevanter EU-Vorgaben, nachzuweisen Tätigkeitsprofile, Qualifikation und Publikationen - mindestens zwei Veröffentlichungen, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Fachkunde Projektsteuerung, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile, Qualifikation und Ergebnisberichte von zwei erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Langjährige Erfahrung im Bereich Umweltmanagement, Abfallmanagement und Meeresumweltschutz und Erfahrungen in der Leitung, Steuerung und Umsetzung von Projekten in vergleichbarer Art und Größenordnung, nachzuweisen durch Ergebnisberichte von zwei Referenzprojekten, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Langjährige Erfahrung in Durchführung von Kampagnen zur öffentlichen Bewusstseinsbildung, nachzuweisen durch Ergebnisberichte von zwei Referenzprojekten, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Sehr gute Kenntnisse wesentlicher nationaler, europäischer und regionaler (OSPAR, HELCOM) Prozesse zum Meeresschutz und Maßnahmenplanung, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile, Qualifikation und Publikationen - mindestens zwei Veröffentlichungen, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Übermittlung der Vita mit Listung geleisteter Projekte (Tätigkeitsprofile) und Publikationen von Fachkräften mit erforderlicher Expertise in relevanten Disziplinen (darunter Meeresökologie, Fischereiwirtschaft, Abfallwirtschaft, Ingenieurswissenschaften für die Entwicklung kreislauforientierter Fanggeräte, Datenmanagement und digitale Infrastruktur etc.), die zur Mitarbeit im Projekt vorgesehen sind
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 24 Tage
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2 Veröffentlichungen
- Frist 01.10.2026 Ergänzende Informationen aktuell
- Frist 17.09.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 208 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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