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Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Kreises Olpe
Kreis Olpe · Olpe · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Der Kreis Olpe ist Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV nach § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW. Er ist gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i. V. m. Art. 2 lit b und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu erteilen. Der Kreis Olpe als zuständige Behörde kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen unterliegen den Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich insbesondere aus dieser Vorabbekanntmachung und einem Ergänzungsdokument nach § 8a Abs. 2 S. 5 a.E. PBefG, das wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a S. 3 bis 5 PBefG enthält. Das Dokument ist öffentlich zugänglich unter https://www.zws-online.de. In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach derzeitigem Stand in den Linienbündeln Nordost (ca. 4,057 Millionen Fahrplankilometer p. a.) und Nordwest (ca. 3,349 Millionen Fahrplankilometer p. a.) überschlägig ca. 7,406 Millionen Fahrplankilometer pro Jahr inklusive hochgerechneten Leistungen im Schülerverkehr und Besetztkilometern im Bedarfsverkehr insgesamt. Angaben zu Linien (Liniensteckbriefe und Schulverkehrskarten sowie Karten der Flächenverkehrsgebiete (Bedarfsverkehr)) sind aus dem Nahverkehrsplan ersichtlich. Weiterer Bestandteil ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Lade- bz
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KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Vergabe von Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Kreis Olpe.
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