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Vernetzungsveranstaltung Berlin 6G Conference und EuCNC 2028
RPTU Kaiserslautern-Landau · Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Beschreibung
Geplante Direktvergabe einer Veranstaltung nach freiwilliger Ex-Ante Bekanntmachung ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb an: Messe Berlin GmbH Messedamm 22 14055 Berlin Es handelt sich um eine Vernetzungsveranstaltung für alle Forschungsprojekte innerhalb des 6G-Programms des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt. 6G-Plattform als Veranstalter für die Joint European Conference on Networks and Communications & 6G Summit (EuCNC / 6 G Summit) Die EuCNC ist das europäische Pendant zur Berlin 6G Conference. Diese findet jährlich in einem anderen Land statt, 2028 zwingend in Berlin. Termin: 05.06.2028-09.06.2028
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Direktvergabe einer Vernetzungsveranstaltung für das 6G-Programm des Bundesministeriums.
- Die Veranstaltung "Berlin 6G Conference und EuCNC 2028" findet vom 05.06.2028 bis 09.06.2028 in Berlin statt.
- Messe Berlin GmbH ist als potenzieller Auftragnehmer vorgesehen.
- Es handelt sich um eine freiwillige Ex-Ante Bekanntmachung ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb.
Es handelt sich um eine Direktvergabe für die Organisation der Vernetzungsveranstaltung "Berlin 6G Conference und EuCNC 2028".
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten nach Wichtigkeit
Aufgrund von Alleinstellungsmerkmalen erfolgt keine Bewertung/Gewichtung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
siehe § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
- 18.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 597 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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